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Umwelt

Niedersachsen: Wolf darf getötet werden

am Dienstag, 03.03.2015 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Wolfsexperten schlagen nun Alarm: Ein Wolf streunt durch Oldenburger Wohngebiete. Handyaufnahmen von Zeugen gaben den eindeutigen Hinweis. Nun reagiert das Ministerium und gibt den Wolf zum Abschuss frei.

In den letzten Tagen häuften sich Meldungen über ein auffälliges Wolfsverhalten. Ein Tier hat sich erstmals in ein Wohngebiet gewagt und zeigte kaum Scheu vor Menschen. In Wildeshausen im Landkreis Oldenburg wurde ein Wolf mehrfach gesichtet. Dieses Verhalten sei atypisch und könne im schlimmsten Fall für Menschen gefährlich werden, so die Einschätzung des Wolfsberaters. Deshalb erteilte das Niedersächsische Umweltministerium am Montag die Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten.
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Videoaufnahmen von Wildeshausener Wolf

Eine Frau und ihre Tochter machten am Sonntagabend Handyaufnahmen von einem Wolf, der durch ein Wohngebiet in Wildeshausen streunte. Zuerst dachten die Zeugen es sei ein Hund, bis sie realisierten, dass es sich um einen Wolf handelte. "Ich hatte erst Angst, doch dann dachte ich, dass es ein wunderschönes Tier ist", sagte die Frau gegenüber dem NDR.
Inzwischen sei der Wolf angeblich in den Nachbarort Großenkneten weitergezogen. Auch von dort wurden Sichtungen gemeldet. Bereits im Dezember meldete ein Biobauer aus Großenkneten den Riss eines Angus-Kalbs, bei dem es sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit um einen Wolfsriss handelt.
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Maßnahmen gegen den Wolf

Im Falle des auffälligen Verhaltens von Wölfen sind grundsätzlich folgende Maßnahmen des Umgangs möglich, die auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stehen:
  • Vergrämung
  • Entnahme durch Betäubung
  • finale Entnahme
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und obliegt eigens dafür bestellten Personen; das können Wolfsberater, Veterinäre oder auch Jäger sein.
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Wolfsichtungen: Der Wolf tappt in die Fotofalle

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