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Umwelt

Nitratbericht: EU-Mahnschreiben wegen ungenügender Daten?

am Freitag, 23.05.2014 - 08:00 (Jetzt kommentieren)

Ist die geringe Zahl an Messdaten und die Auswahl der Messorte Schuld am Mahnschreiben der EU wegen erhöhter Nitratwerte im deutschen Grundwasser?

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die FDP-Europapolitikerin Britta Reimers sehen es zumindest so. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist anderer Ansicht.
 
Die Vorgeschichte: Am 4. Oktober 2013 veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht an den europäischen Rat und das EU-Parlament über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Dabei wurde in über der Hälfte der deutschen Grundwasserproben eine zu hohe Nitratkonzentration festgestellt, nämlich über 50 mg je Liter.
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DBV und Reimers: 'Messnetz ist nicht repräsentativ'

Für den Bericht der Kommission wurden die Messergebnisse von rund 180 Messstationen herangezogen. Die Europapolitikerin Britta Reimers findet: "Das Messnetz ist nicht repräsentativ für die Nitratbelastung des gesamten Grundwassers in Deutschland" und weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur ein repräsentatives Messnetz von 723 Stationen (2010) existiere. Weiter moniert sie, dass sich die ausgewählten Messstandorte in Regionen mit deutlichen Nitratbelastungen befänden. Die Europa-Abgeordnete hat deshalb nun eine Anfrage an die EU-Kommission gestellt.
 
Der Deutsche Bauernverband fordert "die Datengrundlage des nationalen Nitratberichtes zu verbreitern und auf ein repräsentatives Messnetz umzustellen". Das bundesweit repräsentative Messnetz zeige, dass "der strenge Trinkwassergrenzwert für Nitrat an über 85 Prozent der Messstellen eingehalten wird und damit die Situation in Deutschland wesentlich besser ist, als von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission dargestellt", heißt es in der Erklärung des DBV-Präsidiums.

BMEL: 'Repräsentative Darstellung nicht erforderlich'

agrarheute.com fragte beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach und bekam als Antwort, dass eine repräsentative Darstellung der Gewässerbelastung nicht Gegenstand des erforderlichen Berichts sei. "Im Nitratbericht wird deutlich darauf hingewiesen, dass dieses Sondermessnetz aufgrund der Kriterienauswahl nicht geeignet ist, eine repräsentative Aussage über Verteilung und Vorkommen von Nitrat im Grundwasser zu geben".
 
Um der Kommission dennoch auch mit dem Nitratbericht repräsentative Angaben vorzulegen, enthalte der Nitratbericht ergänzend die dafür geeigneten Ergebnisse der Messstellen des Messnetzes für die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Umweltagentur (EUA-Messstelle), erläutert eine Ministeriumssprecherin.

Bundesländer richten die Messstellen ein und betreiben sie

    Die Wirksamkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie habe jeder Mitgliedstaat anhand eines geeigneten Gewässerüberwachungsprogramms zu überwachen, heißt es weiter aus Berlin.

    Konkret bedeute dies, dass sich die für die Gewässerüberwachung zuständigen Bundesländer im Vorfeld des ersten Berichtszeitraums 1992 bis 1994 darauf geeinigt hätten, die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserqualität anhand gezielt ausgewählter Grundwassermessstellen zu überprüfen. Kriterien für die Auswahl waren:
    • eindeutig landwirtschaftlich genutzte Flächen,
    • oberflächennaher Grundwasserleiter,
    • vor 1995 erhöhte Nitratbelastung,
    • Aussagefähigkeit für ein möglichst großes Einzugsgebiet.
    Diese Auswahl stellt nach Meinung des BMEL sicher, dass Grundwassermessstellen betrachtet werden, an denen sich Veränderungen der Nitratbelastung besonders schnell und gut zeigten, und für den Nitratbericht erforderliche Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen möglich seien. Weitere Angaben zu den Messstellen könnten nur die Bundesländer geben, die die Messstellen in eigener Zuständigkeit einrichten und betreiben.

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