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Novelle der Düngeverordnung: Bundesrat kaum in Eile

am Montag, 10.11.2014 - 07:31 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundesrat sieht derzeit keine Veranlassung, die Bundesregierung im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung zusätzlich unter Druck zu setzen. Ein Nordrhein-westfälischer Entschließungsantrag wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung sehe der Bundesrat derzeit keine Veranlassung, die Bundesregierung zusätzlich unter Druck zu setzen. Ein von Nordrhein-Westfalen eingebrachter Entschließungsantrag mit der Forderung an die Regierung, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen, hat die Länderkammer am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, berichtet Agra-Europe.
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Handlungsdruck wegen Nitratrichtlinie

Im Vorfeld der Sitzung habe sich abgezeichnet, dass weder der Antrag der Düsseldorfer Landesregierung auf sofortige Sachentscheidung noch die Entschließung insgesamt eine Mehrheit finden würde. Der Agrarausschuss der Länderkammer wird sich in dieser Woche mit der Vorlage befassen.
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In dem Entschließungsantrag werden der Bundesregierung Versäumnisse bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft vorgehalten. Zusätzlicher Handlungsdruck sei durch das inzwischen von der EU-Kommission wegen einer unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen seien allein vom Bund zu tragen, heißt es in der Vorlage.
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BBV bestätigt Kritik aus dem Berufsstand

Unterdessen habe der Bezirkspräsident des Bezirksverbandes Mittelfranken im Bayerischen Bauernverband (BBV), Günther Felßner, die Kritik aus dem Berufsstand an der geplanten Novelle bekräftigt. Die geplante Düngeverordnung solle künftig die Gülleausbringung für die Bauern zeitlich deutlich einschränken. Tierhaltende Betriebe sollten künftig erheblich mehr Lagerraum vorhalten und eine teure Ausbringtechnik nutzen. Einer ordnungsgemäßen Kreislaufwirtschaft werde diese geplante Verordnung aber nicht gerecht, kritisierte Felßner.
 
Seiner Auffassung nach würde beispielsweise eine gesetzliche Düngerobergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar für organische Substanzen dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft widersprechen und aus der geplanten Düngeverordnung ein "Förderprogramm für die Mineraldüngerindustrie" machen.
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