Geplante Maßnahmen auf einen Blick
- Neuausrichtung der Investitionsförderung, der Fokus soll stärker auf kleinere und mittlere Betriebe sowie auf tiergerechte Haltungsverfahren ausgerichtet werden.
Investitionsförderung für Ställe gibt es nur noch, wenn eine Obergrenze beim Tierbestand gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) eingehalten wird, zum Beispiel für den Bau von Anlagen für bis zu 15.000 Hennen, 600 Rinder oder 1.500 Mastschweinen. Hinzu kommt eine Flächenbindung von zwei GVE pro Hektar, die bei der Tierhaltung gewährleistet sein muss.
Für tiergerechte Haltungsverfahren sowie für Ökobetriebe wird der Zuschuss für Investitionen von 30 Prozent auf 35 Prozent, bzw. von 20 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Bei Milchviehbeständen über 150 Kühen sinkt der Zuschuss auf 25 Prozent. - Zusätzlicher Prämienaufschlag für die Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge von zehn Euro pro Hektar. Auflage ist der Anbau von Hülsenfrüchten wie Ackerbohnen und Erbsen als Grundlage für Eiweißfuttermittel (Körnerleguminosenanbau) auf zehn Prozent der Fläche. Die Prämie kann sich damit auf insgesamt 75 Euro pro Hektar Ackerfläche erhöhen. Bisher galt die Maßnahme "Vielfältige Fruchtfolge" ausschließlich für konventionellen Anbau. Sie soll aber wieder für Ökobetriebe geöffnet werden. Ökobetrieb würden dann 40 Euro pro Hektar erhalten, mit dem Prämienzuschlag für Körnerleguminosen 50 Euro pro Hektar.
- Einführung der Maßnahme "Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh": Für die Haltung von Milch- und Mutterkühen, von Rindern zur Aufzucht, von Mastrindern oder Schweinen in besonders tiergerechten Laufställen mit Stroheinstreu werden pro Großvieheinheit (GVE) folgende Prämien gezahlt:
- 37 Euro für Milch-/Mutterkühe sowie Aufzuchtrinder
- 167 Euro für Mastrinder
- 115 Euro für Mastschweine
- 146 Euro für Zuchtschweine.
Im Falle gleichzeitiger Förderung einer ökologischen Wirtschaftsweise:
- 30 Euro für Milch-/Mutterkühe sowie Aufzuchtrinder
- 134 Euro für Mastrinder
- 92 Euro für Mastschweine
- 117 Euro für Zuchtschweine. - Einführung einer Maßnahme zum Erosionsschutz im Ackerbau.
Die Förderung soll die Teilmaßnahmen Mulch- und Direktsaat, Mulchpflanzverfahren sowie die Anlage von Schutzstreifen umfassen. Sie werden ausschließlich in einer Gebietskulisse angeboten, in der die Flächen nach der Landeserosionsschutzverordnung als winderosionsgefährdet oder stark wassererosionsgefährdet eingestuft sind.
Die Prämie liegt bei 55 Euro pro Hektar bei der Mulch-/Direktsaat, bei der Anlage von Schutzstreifen bei 865 Euro pro Hektar. - Zusätzlich wird die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum verstärkt und dafür zukünftig die Mitfinanzierungsmöglichkeiten der EU in Anspruch genommen.
Geplante Fördersätze Ökolandbau
- bei Ackerflächen von 324 Euro auf 400 Euro pro Hektar,
- bei Gemüsebau von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Hektar und
- bei Dauerkulturen von 1.404 Euro auf 1.800 Euro pro Hektar.
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