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NRW: Förderfähiger Stallbau an Bestandsobergrenzen gekoppelt

am Samstag, 23.04.2011 - 10:30 (Jetzt kommentieren)

Düsseldorf - NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) macht ernst: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, will er die Landwirtschaft in NRW umweltgerechter Ausrichten und hat dazu bei der EU einen Antrag eingereicht.

Bullenmast
Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat bei der Europäischen Union den Antrag auf Änderung des NRW-Programms Ländlicher Raum eingereicht. "Hiermit werden stärkere Anreize geschaffen, um mehr Landwirte für eine besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung und zur Erzeugung von ökologischen Produkten zu gewinnen", betont Minister Remmel.
 
Wird der Antrag angenommen heißt das, dass es die Investitionsförderung für Ställe nur noch gibt, wenn eine Obergrenze beim Tierbestand gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) eingehalten wird. Hinzu kommt eine Flächenbindung von zwei GVE pro Hektar, die bei der Tierhaltung gewährleistet sein muss.

Geplante Maßnahmen auf einen Blick

Mit verschiedenen Maßnahmen will Remmel mehr Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Landwirtschaft erreichen. Dazu gehören:
  1. Neuausrichtung der Investitionsförderung, der Fokus soll stärker auf kleinere und mittlere Betriebe sowie auf tiergerechte Haltungsverfahren ausgerichtet werden.
    Investitionsförderung für Ställe gibt es nur noch, wenn eine Obergrenze beim Tierbestand gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) eingehalten wird, zum Beispiel für den Bau von Anlagen für bis zu 15.000 Hennen, 600 Rinder oder 1.500 Mastschweinen. Hinzu kommt eine Flächenbindung von zwei GVE pro Hektar, die bei der Tierhaltung gewährleistet sein muss.
    Für tiergerechte Haltungsverfahren sowie für Ökobetriebe wird der Zuschuss für Investitionen von 30 Prozent auf 35 Prozent, bzw. von 20 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Bei Milchviehbeständen über 150 Kühen sinkt der Zuschuss auf 25 Prozent.

  2. Zusätzlicher Prämienaufschlag für die Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge von zehn Euro pro Hektar. Auflage ist der Anbau von Hülsenfrüchten wie Ackerbohnen und Erbsen als Grundlage für Eiweißfuttermittel (Körnerleguminosenanbau) auf zehn Prozent der Fläche. Die Prämie kann sich damit auf insgesamt 75 Euro pro Hektar Ackerfläche erhöhen. Bisher galt die Maßnahme "Vielfältige Fruchtfolge" ausschließlich für konventionellen Anbau. Sie soll aber wieder für Ökobetriebe geöffnet werden. Ökobetrieb würden dann 40 Euro pro Hektar erhalten, mit dem Prämienzuschlag für Körnerleguminosen 50 Euro pro Hektar.

  3. Einführung der Maßnahme "Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh": Für die Haltung von Milch- und Mutterkühen, von Rindern zur Aufzucht, von Mastrindern oder Schweinen in besonders tiergerechten Laufställen mit Stroheinstreu werden pro Großvieheinheit (GVE) folgende Prämien gezahlt:
    - 37 Euro für Milch-/Mutterkühe sowie Aufzuchtrinder
    - 167 Euro für Mastrinder
    - 115 Euro für Mastschweine
    - 146 Euro für Zuchtschweine.

    Im Falle gleichzeitiger Förderung einer ökologischen Wirtschaftsweise:
    - 30 Euro für Milch-/Mutterkühe sowie Aufzuchtrinder
    - 134 Euro für Mastrinder
    - 92 Euro für Mastschweine
    - 117 Euro für Zuchtschweine.

  4. Einführung einer Maßnahme zum Erosionsschutz im Ackerbau.
    Die Förderung soll die Teilmaßnahmen Mulch- und Direktsaat, Mulchpflanzverfahren sowie die Anlage von Schutzstreifen umfassen. Sie werden ausschließlich in einer Gebietskulisse angeboten, in der die Flächen nach der Landeserosionsschutzverordnung als winderosionsgefährdet oder stark wassererosionsgefährdet eingestuft sind.
    Die Prämie liegt bei 55 Euro pro Hektar bei der Mulch-/Direktsaat, bei der Anlage von Schutzstreifen bei 865 Euro pro Hektar.

  5. Zusätzlich wird die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum verstärkt und dafür zukünftig die Mitfinanzierungsmöglichkeiten der EU in Anspruch genommen. 

Geplante Fördersätze Ökolandbau

Ein wichtiger Punkt des neuen Programms ist eine höhere Förderung der Umstellung auf ökologischen Anbau. Dazu sollen die Fördersätze zur Umstellung für die ersten beiden Jahre auf folgende Beträge erhöht werden:
  • bei Ackerflächen von 324 Euro auf 400 Euro pro Hektar,
  • bei Gemüsebau von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Hektar und
  • bei Dauerkulturen von 1.404 Euro auf 1.800 Euro pro Hektar.
Der Zuschuss für die jährlich stattfindenden Kontrollen auf Betrieben mit ökologischer Landwirtschaft (Kontrollkostenzuschuss) wird von 35 Euro auf 100 Euro pro Hektar angehoben, bei maximal 1.000 Euro je Betrieb und Jahr.
 
Um die Absatzchancen für Ökoprodukte auf regionaler Ebene zu erhöhen, hat Remmel gemeinsam mit dem westfälisch-lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) eine Marktstudie in Auftrag gegeben, die Absatzchancen und ganz konkrete Möglichkeiten für eine regionale Vermarktung von Ökoprodukten aufzeigen soll.
 

Änderungen sollen zum Förderjahrgang 2011/12 starten

Alle beschriebenen Änderungen bei der Förderung sollen erstmalig ab dem Förderjahrgang 2011/12 gelten. Die Erhöhungen der Prämien können nur bei Neubewilligungen genutzt werden. Die Verbesserungen müssen von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt werden. Sie stehen daher noch unter Vorbehalt. 
 
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