"Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der allein jedoch noch nicht ausreicht", so Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes.
Für die dem DRV angeschlossenen landwirtschaftlichen Genossenschaften fordert Nüssel eine weitergehende Verbesserung der Zinsschrankenregelung durch Anhebung der Toleranzgrenze von einem auf fünf Prozent statt der bisher geplanten zwei Prozent im Hinblick auf die Escape-Klausel. Nur so seien die Unternehmen in der Lage, Schwankungen auf den volatilen Märkten hinreichend zu begegnen.
Nüssel: Verlustabzugsbeschränkung nicht anwenden
In einem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, setzt sich Nüssel für die grundsätzliche Nichtanwendung der Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c KStG auf Genossenschaften wegen ihrer personenbezogenen Struktur ein. Ansonsten würden notwendige strukturelle Veränderungen verhindert.
DRV: Bürokratie weiter abbauen
Des Weiteren fordert der DRV einen wirksamen Bürokratieabbau bei den Regelungen der Abgeltungssteuer für landwirtschaftliche Genossenschaften. "Zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen durch Nichtkreditinstitute muss die reine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinnausschüttungen genügen", so der DRV-Präsident. Die geplante Wiedereinführung des mit dem "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" entfallenen Sammelantragsverfahren für Nichtkreditinstitute ist überflüssig und würde die landwirtschaftlichen Genossenschaften unnötig belasten. (pd)
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