Spezielle Rückstandsschwellenwerte für
Bioprodukte werde es auf EU-Ebene nicht geben, betonte der Minister. Mitgliedstaaten, die entsprechende nationale Regelungen getroffen hätten, müssten diese bis 2020 auslaufen lassen und dürften sie nicht auf Importe aus anderen EU-Staaten oder Drittländern anwenden. Wie aus dem Kompromisstext hervorgeht, soll die Europäische Kommission bis spätestens Ende 2020 einen Bericht über die Erfahrungen mit Rückstandsfunden verfassen und einen weiteren Regelungsbedarf prüfen. Ungeachtet des
Verzichts auf besondere Grenzwerte zur automatischen Dezertifizierung von Bioprodukten sollen Behörden im Falle von auffälligen Rückstandsfunden unerlaubter Substanzen Ermittlungen einleiten - wie bisher auch. Dabei sollen auch die Erzeuger zur Aufklärung der Kontaminationsquelle heranzogen werden. Ferner bleibt es Landwirten erlaubt, nur bestimmte
Betriebszweige, beispielsweise den Gemüsebau,
ökologisch zu bewirtschaften, andere Bereiche hingegen
konventionell.
- EU-Agrarrat: Weiter Rückstände in Bioprodukten erlaubt
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.