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Politik EU

Öko-Verordnung: Darauf einigen sich die Minister

am Mittwoch, 17.06.2015 - 11:14 (Jetzt kommentieren)

In Luxemburg haben sich die Minister beim Agrarrat zur Ökoreform positioniert. Demnach soll es keine speziellen Rückstandsschwellenwerte für Bioprodukte auf EU-Ebene. Gemischte Betrieb sind weiterhin möglich.

Die europäischen Agrarminister haben am 16. Juni in Luxemburg eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Ökoverordnung gefunden. "Wir haben eine allgemeine Ausrichtung beschlossen, die ganz wesentliche Punkte aufnimmt, die Deutschland, der Bundestag, der Bundesrat und auch die Verbände als Eckpunkte gesetzt hatten", erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am frühen Nachmittag vor Journalisten.
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Keine Rückstandsschwellenwerte für Bioprodukte

Spezielle Rückstandsschwellenwerte für Bioprodukte werde es auf EU-Ebene nicht geben, betonte der Minister. Mitgliedstaaten, die entsprechende nationale Regelungen getroffen hätten, müssten diese bis 2020 auslaufen lassen und dürften sie nicht auf Importe aus anderen EU-Staaten oder Drittländern anwenden. Wie aus dem Kompromisstext hervorgeht, soll die Europäische Kommission bis spätestens Ende 2020 einen Bericht über die Erfahrungen mit Rückstandsfunden verfassen und einen weiteren Regelungsbedarf prüfen. Ungeachtet des Verzichts auf besondere Grenzwerte zur automatischen Dezertifizierung von Bioprodukten sollen Behörden im Falle von auffälligen Rückstandsfunden unerlaubter Substanzen Ermittlungen einleiten - wie bisher auch. Dabei sollen auch die Erzeuger zur Aufklärung der Kontaminationsquelle heranzogen werden. Ferner bleibt es Landwirten erlaubt, nur bestimmte Betriebszweige, beispielsweise den Gemüsebau, ökologisch zu bewirtschaften, andere Bereiche hingegen konventionell.
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Betriebe sollen nach Maß kontrolliert werden

Vor-Ort-Kontrollen auf Ökobetrieben sollen nach dem Willen der Minister grundsätzlich weiter jährlich stattfinden. Einzelne Mitgliedstaaten können jedoch davon abweichend beschließen, Erzeuger in begründeten Fällen weniger oft zu inspizieren, aber wenigstens alle 30 Monate. Dazu dürfen die Betriebe innerhalb von drei Jahren nicht gegen die Vorschriften verstoßen haben. Eine Lockerung der Kontrollhäufigkeit war Staaten wie Finnland wichtig, wo Biobetriebe oft weit verstreut auseinander liegen. Bei den Einfuhren aus Drittstaaten werde es noch mehr Sorgfalt als heute geben, betonte Schmidt. Laut dem Kompromiss ist vorgesehen, dass die EU beim Außenhandel mit Entwicklungsländern einem Wildwuchs unterschiedlicher Standards von Zertifizierern Einhalt gebietet.

EU-Auflagen auch für Länder ohne Ökovorschriften

Ab 2018 sollen Erzeuger, die in Staaten ohne eigene Ökovorschriften wirtschaften, grundsätzlich die EU-Auflagen einhalten. Um ihnen jedoch keine unangemessenen Belastungen aufzubürden, soll die Kommission regional und klimatisch angepasste Standards schaffen. Die Einigung erfolgte nicht einstimmig: Belgien, Bulgarien, Dänemark, die Slowakei und Tschechien stimmten gegen den Kompromiss, während Zypern sich enthielt. Vor allem die Minister Belgiens, der Slowakei und Tschechiens pochten im Vorfeld der Abstimmung darauf, dass der Verbraucher Bioprodukte erwarte, die völlig frei von nicht erlaubten Rückständen seien. Dabei spiele die Herkunft des Eintrags zunächst einmal keine Rolle.

Die Agrarminister der Bundesländer 2020

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