
Vor allem Betriebe mit hohem Stromverbrauch, wie zum Beispiel Veredlungs- oder Gartenbaubetriebe, sollen künftig mehr Energiesteuer zahlen, stellt der Deutsche Bauernverband fest. Die im Haushaltsbegleitgesetz enthaltenen Ökosteuerpläne wurden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung hat ihre Pläne zwar abgemildert, die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe bleibt aber bestehen. Vor allem durch die vorgesehene Verdoppelung der Sockelbetragsgrenze von 25.000 auf 50.000 Kilowattstunden wird ein Großteil der Landwirtschaft von der Ermäßigung der Energiesteuer ausgeschlossen.
Ursprüngliche Pläne: Landwirtschaft faktisch ohne Ermäßigung
Dennoch erkennt der DBV an, dass die ursprünglichen Pläne im "Sparpaket" der Bundesregierung, die eine Verzehnfachung des Sockelbetrages vorsahen, nachgebessert wurden. Mit den ursprünglichen Plänen wäre die deutsche Landwirtschaft faktisch völlig aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Ermäßigung herausgefallen.
Betriebe mit hohem Stromverbrauch: Hoffnung auf Ermäßigung
Nun können wenigstens landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch, zum Beispiel Tierhalter oder Gartenbaubetriebe, wieder erwarten, eine Ermäßigung bei der Ökosteuer zu erhalten. Aber auch diese Betriebe werden belastet, da die Steuerermäßigung halbiert werden soll.
Reduzierte Rentenversicherungsbeiträge: Viele Betriebe profitieren nicht
Der DBV erinnert daran, dass die Landwirtschaft bereits seit Einführung der Ökosteuer durch deren Verwendung zur Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung strukturell benachteiligt ist. Vor allem landwirtschaftliche Familienbetriebe können nicht oder allenfalls in geringem Maße von den Entlastungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. (pd)
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