
Forderungen auf EU-Ebene
- Milchviehbetriebe, die ihre Milcherzeugung um 5 bis 20 Prozent drosseln, für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen zu entschädigen, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren,
- für die Finanzierung dieser Bonuszahlungen die Mittel aus der Superabgabe zu verwenden, die 2014/2015 für die Überlieferung der Quotenmenge gezahlt wurden,
- für den befristeten Zeitraum, eine Abgabe für die Erzeuger einzuführen, die ihre Erzeugung um fünf Prozent oder mehr erhöhen, um eine gegenläufige Ausdehnung der Erzeugung zu vermeiden (Trittbrettfahrereffekt),
- bei der EU-Marktbeobachtungsstelle ein effizientes Frühwarnsystem zu etablieren, um sich anbahnende Marktkrisen rechtzeitig zu erkennen und Krisenmanagementmaßnahmen einleiten zu können,
- ein Marktverantwortungsprogramm, welches verschiedene Instrumente der flexiblen Mengensteuerung beinhaltet, gemeinsam mit Milcherzeugerinnen und Milcherzeugern, Molkereien, Wissenschaft und Verbraucherverbänden zu entwickeln und einzuführen,
- Exporterstattungen auf Grund ihrer negativen Effekte auf die Märkte von Staaten des globalen Südens endgültig abzuschaffen.
Forderungen auf nationaler Ebene
- Ein Unterstützungsprogramm für grünlandgebundene Milchviehhaltung: 50 Mio. Euro soll bereit gestellt werden, mit denen, gekoppelt an eine maximale Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehaltung. Insbesondere kleine und mittlere Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter unterstützt werden.
- Gemeinsam mit Milcherzeugerinnen und -erzeugern , Molkereien, Wissenschaft und Lebensmittelhandel sind neue Kriseninstrumente zu entwickeln.
- Rechtlich ist abzusichern, dass die durchschnittlichen Erzeugerkosten als nicht zu unterschreitender Basispreis für Vertragsverhandlungen mit den Molkereien vorgeschrieben werden.
- Die Andienungspflicht im Molkereiwesen soll aufgehoben werden und durch Regelungen ersetzt werden, welche die Abnahme von Milch auch von entlegenen, kleinen Betrieben durch Molkereien sicherstellt.
- Die Erzeugerseite gegenüber den Molkereien und dem Handel sind zu stärken und das bestehende Machtgefälle zu reduzieren. Weitere Konzentrationen des Lebensmitteleinzelhandels sind zu verhindern. Das Kartell- und Wettbewerbsrecht sind dafür zu überprüfen.
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