In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen im Bundestag erklärte die Bundesregierung, sie stehe Überlegungen der Europäischen Kommission äußerst kritisch gegenüber, wonach die Umwandlung von Wäldern in Palmölplantagen unter bestimmten Bedingungen als vereinbar mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen der EU betrachtet werden könnte. Bedenken hat die Bundesregierung aufgrund der Bedeutung von Wäldern für die Biodiversität und wegen der Klimabilanz aus der Bioenergieproduktion solcher Plantagen.
Angekündigt wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage zudem, bis zum 30. Juni einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien im Verkehrsbereich vorzulegen, wie ihn die EU-Richtlinie 2009/28 vorschreibt. Es werde derzeit ein Entwurf für den nationalen Aktionsplan erarbeitet. Nach Einschätzung der Bündnisgrünen steht im Zentrum der Auseinandersetzungen um den Entwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für Biotreibstoffe die Frage, welche Landnutzungsänderungen erlaubt sein sollen.
Die Grünen äußerten in ihrer Kleinen Anfrage die Befürchtung, dass auch Palmölplantagen als Wälder klassifiziert werden könnten, ohne dass dies einen Bruch der Nachhaltigkeitskriterien darstelle. Dies hätte zur Folge, dass Palmöl entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien produziert würde, obwohl dadurch gleichzeitig die Wälder geschädigt würden. (AgE)
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