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Ernährung und Gesundheit

Pestizidkontrollen der USA unzureichend

am Mittwoch, 25.07.2012 - 07:50 (Jetzt kommentieren)

Brüssel/Washington D.C. - Apfelimporte aus den Vereinigten Staaten überschreiten häufig die in der EU zugelassenen Pestizidgrenzwerte. Kontrollmängel in den USA sind die Ursache.

Obsteinfuhren aus den USA überschreiten die in der Europäischen Union geltenden Rückstandshöchstwerte für Pflanzenschutzmittel überdurchschnittlich oft. Im Jahr 2009 wurden fast 24 Prozent der untersuchten Stichproben beanstandet, in den meisten Fällen waren Äpfel betroffen. Zum Vergleich: Bei Lebensmitteln aus Deutschland weist der Monitoringbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für 2010 eine Beanstandungsquote von ein Prozent aus.
 
Geht von einer Belastung ein Gesundheitsrisiko aus, wird die Information über das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) an die Mitgliedstaaten ausgesandt. Von 2008 bis Oktober 2011 war das für Apfeleinfuhren aus den USA 8-mal der Fall, für frisches Obst aus den USA insgesamt 14-mal. Dabei wurde unter anderem vor bedenklichen Rückständen der in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffe Azinphosmethyl, Diazinon, Carbaryl und Endosulfan in Äpfeln gewarnt.

FVO-Bericht macht Mängel deutlich

Ein Team von Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission (FVO) ging der Ursache der häufigen Reklamationen auf den Grund. Im Oktober 2011 besuchten die EU-Kontrolleure Apfelerzeuger, Packstellen und Labors in den US-Bundesstaaten Washington und New York. Die beiden Staaten sind Schwerpunkte des Apfelanbaus in den USA. Der jetzt vorliegende FVO-Inspektionsbericht benennt die Mängel der amtlichen Kontrollen in den USA deutlich: Zwar ist die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf bundes- und einzelstaatlicher Ebene eindeutig geregelt. Auch existiert ein umfassendes System zur Schulung und Zertifizierung von Pflanzenschutzhändlern und Anwendern. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird jedoch selten kontrolliert. Finden Kontrollen statt, konzentrieren sie sich allein auf die Einhaltung der US-amerikanischen Vorschriften.
 
Ob die für den Export bestimmte Ware den Anforderungen der Zielländer genügt, wird nicht geprüft. Das überlassen die Behörden den Erzeugern und Exporteuren. Da eine Vielzahl von Pestiziden, die in den USA eine Zulassung hat, in der Europäischen Union nicht oder nicht mehr erlaubt ist, führen die EU-Einfuhrkontrollen häufig zu Beanstandungen. Hinzu kommt, dass in den USA für die meisten Wirkstoffe im Apfelanbau höhere Rückstandshöchstwerte gelten als in der Europäischen Union. Auch diese unterschiedlichen Grenzwerte führen zu Beanstandungen.
 
Staatliche und private Institutionen hielten teilweise Pflanzenschutzhinweise für exportierende Obsterzeuger bereit, die in der EU verbotene Mittel empfahlen. Auf die niedrigeren europäischen Grenzwerte wurde ebenfalls nicht hingewiesen. Das FVO empfiehlt den zuständigen Behören in den USA, ihre Kontrollen künftig so auszugestalten, dass Exportware die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der Zielländer einhält.
 
Mehr zum jüngstem Bericht der EU-Kommission zur Arbeit des Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RAFFS)  lesen Sie hier...

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