Das ändert sich mit dem Pflegestärkungsgesetz I
- Die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöhen sich pauschal um vier Prozent.
- Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
- Demenzkranke (Pflegestufe 0) haben unter anderem erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege.
- Auch Pflegebedürftige in den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er im Rahmen der Dynamisierung auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat.
- Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
- Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
- Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen kann aufgestockt werden.
- Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut, der sich aus den Einnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro finanziert. Der Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Lesen Sie hier ausführlich, welche Leistungen sich ab Januar 2015 ändern ...
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