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Ernährung und Gesundheit

Pflegestärkungsgesetz: Mehr Geld für die häusliche Pflege

am Freitag, 28.11.2014 - 12:23 (Jetzt kommentieren)

Ab Januar tritt das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. Mehr Geld gibt es vor allem für die Pflege zu Hause durch Angehörige. Lesen Sie hier, welche Veränderungen das neue Gesetz bringt.

Am 1. Januar 2015 tritt das Pflegestärkungsgesetz I mit verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Kraft. Das Gesetz stärkt insbesondere die häusliche Pflege, die vor allem auf dem Land von großer Bedeutung ist. Laut Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, werden auf dem Land dreimal mehr Menschen zu Hause gepflegt als im Durchschnitt. Der Leistungsumfang des Pflegestärkungsgesetzes beläuft sich auf insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Davon sind 1,4 Milliarden Euro für die häusliche Pflege vorgesehen.

Das ändert sich mit dem Pflegestärkungsgesetz I

  • Die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöhen sich pauschal um vier Prozent.
  • Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Demenzkranke (Pflegestufe 0) haben unter anderem erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege.
  • Auch Pflegebedürftige in den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er im Rahmen der Dynamisierung auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
  • Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen kann aufgestockt werden.
  • Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut, der sich aus den Einnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro finanziert. Der Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.

Lesen Sie hier ausführlich, welche Leistungen sich ab Januar 2015 ändern ...

Pflegestärkungsgesetz II noch nicht in Kraft

Wie das Bundesministerium für Gesundheit schreibt, soll mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

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