Der insolvente Agrarkonzern KTG Agrar wird abgewickelt und von der Börse genommen. Die Gläubigerversammlung in Hamburg habe dem Delisting der Aktie und der Anleihen zum Ende des Jahres und der Stilllegung des Unternehmens zugestimmt, teilte KTG Agrar am Donnerstag im Anschluss an die Versammlung mit. Damit dürften die Gläubiger weitgehend leer ausgehen.
Pleiteweg der KTG-Agrar
Sah es nach dem Insolvenzantrag zunächst so aus, als könne die Gruppe umstrukturiert werden und erhalten bleiben, so überschlugen sich in der Folge die Ereignisse. Der Unternehmensgründer und langjährige Vorstandsvorsitzende Siegfried Hofreiter musste das Unternehmen verlassen. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wurde abgesagt, die Wirtschaftsprüfer zogen ihren Bestätigungsvermerk für die Bilanz über das Geschäftsjahr 2015 zurück, mehrere Tochtergesellschaften des verschachtelten Agrarkonzerns gingen ebenfalls den Weg in die Insolvenz.
Viele Unternehmensanteile sind bereits verkauft
Mittlerweile sind die Agrar-Aktivitäten und die Mehrheit an der Energiesparte des Konzerns verkauft, ebenso wie mehrere Standorte. Nach Informationen von ‘Capital‘ zahlte die Gustav-Zech-Stiftung, die den Zuschlag für das Kerngeschäft des Agrarkonzerns bekam, einen Kaufpreis von fünf Mio. Euro. Beim Verkauf der KTG-Tochter Bio-Zentrale Naturprodukte an einen strategischen Investor, hinter dem unter anderem die Lindhorst-Gruppe aus Winsen/Aller steckt, flossen drei Mio. Euro. Weitere zwei Mio. Euro kassierten die Sanierer für den KTG–Standort Quesitz bei Leipzig.
Prüfung weiterer Ansprüche
Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus erklärte, er werde sich nun auf den Verkauf der verbliebenen Beteiligungen in Deutschland, Rumänien und Litauen und die Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen und insolvenzrechtlichen Sonderaktiva konzentrieren. Damit kann zum Beispiel gemeint sein, Ansprüche gegen Versicherungen zu prüfen.
Wie es bei börsennotierten Unternehmen üblich ist, hat der KTG-Konzern für seine Topmanager eine Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen. Ob die D&O-Versicherung allerdings eintreten muss, und damit die Anleger einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, ist noch unklar. Bei „wissentlicher Pflichtverletzung“ der Manager ist die Police unwirksam.
Quelle: dpa/Capital
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