Eine Diskothek im Raum Cloppenburg rief im Rahmen einer Mottoparty dazu auf, mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Traktoren) zur Diskothek zu fahren, berichtet die Polizei Cloppenburg. Nachdem der Aufruf bekannt wurde, führten die Beamten am Samstagabend gezielt Verkehrskontrollen auf dem Weg zu dem Tanzlokal durch.
Polizei stellt Strafzettel aus
Bei den Kontrollen der Traktorfahrer wurde in zwei Fällen "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" festgestellt. Außerdem wurden aufgrund der zweckfremden Nutzung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt, heißt es im Polizeibericht.
Führerschein: Das gilt als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck
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1. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege.
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2. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege.
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3. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
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Thomas Göggerle
4. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung.
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Thomas Göggerle
5. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fällt der Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen wie beispielsweise landwirtschaftliche Lehranstalten.
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6. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
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