Am Mittwoch haben Beamte der regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf den Straßen im Landkreis Stade in Niedersachsen diverse land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge einer genauen Überprüfung unterzogen. Dabei nahmen sich die Beamten von zehn bis 16 Uhr insgesamt 19 Fahrzeuge vor, die ihnen im laufenden Verkehr auffielen.
Von den 19 Überprüften mussten 16 beanstandet werden. Neun von ihnen durften die Fahrt danach nicht weiter fortsetzen und mussten erst die Mängel beheben lassen, erklärt die Polizeiinspektion Stade.
Herausragende Einzelfälle: Keine erforderliche Fahrerlaubnis
Die Beamten berichten von einigen herausragenden Einzelfällen bei den Kontrollen:
In zwei Fällen wurden land- und forstwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt. Die polnischen Fahrzeugführer konnten lediglich die polnische Fahrerlaubnisklasse T vorlegen.
Diese nationale Fahrerlaubnisklasse wird in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Die Weiterfahrten wurden untersagt, so die Polizei.
Voraussetzungen der Zulassungsbefreiung missachtet
In zwei weiteren Fällen wurden die Voraussetzungen der Zulassungsbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Anhänger durch Überschreitung der 25 km/h beziehungsweise durch Fehlen des Geschwindigkeitsschildes missachtet. Die Anhänger fielen damit unter die Zulassungs- und Versicherungspflicht.
Gegen die Fahrzeugführer wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Überladungen oftmals bei Güllegespannen
Insgesamt konnten sechs Überladungen durch Wägung von Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen festgestellt werden. Oftmals handelte es sich um Traktoren mit Güllewagen. Die zulässigen Gewichte wurden um bis zu 14 Prozent überschritten. Viermal musste deswegen die Weiterfahrt untersagt werden.
Bei einem Großraum-/Schwertransport, beladen mit einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine auf Gleisketten, fehlte die notwendige Erlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ohne Erlaubnis oder Fahrtenschreiber unterwegs
Drei Transporte, die als gewerblich einzustufen sind, wurden ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz durchgeführt. Zudem fehlten in zwei Traktoren die vorgeschriebenen Fahrtenschreiber zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten. Die weitere Durchführung der gewerblichen Gütertransporte wurde untersagt.
Die Kontrolle führte zur Beanstandung einer Vielzahl von technischen Mängeln.
Insbesondere nicht funktionsfähige Beleuchtungen, beschädigte Reifen, mangelhafte Bremsanlagen oder Schwachpunkte an den Verbindungseinrichtungen konnten festgestellt und geahndet werden, berichtet die Polizeiinspektion Stade.
Verkehrssicherheit verbessern und Verkehrsunfälle verringern
Die Kontrollen der Fahrzeuge werde man auch in Zukunft in unregelmäßigen Abständen fortsetzen, erklären die Beamten abschließend.
Man wolle so die Verkehrssicherheit verbessern und die Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten oder sogar getöteten Verkehrsteilnehmern verringern.
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