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Niedersachsen

Polizei stoppt landwirtschaftliche Fahrzeuge wegen Mängeln

Kontrolle Lof-Fahrzeuge
am Donnerstag, 21.02.2019 - 09:56 (Jetzt kommentieren)

Bei einer Kontrollaktion des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs fielen der Polizei in Niedersachsen 19 Fahrzeuge auf. 16 davon mussten beanstandet werden.

Am Mittwoch haben Beamte der regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf den Straßen im Landkreis Stade in Niedersachsen diverse land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge einer genauen Überprüfung unterzogen. Dabei nahmen sich die Beamten von zehn bis 16 Uhr insgesamt 19 Fahrzeuge vor, die ihnen im laufenden Verkehr auffielen.

Von den 19 Überprüften mussten 16 beanstandet werden. Neun von ihnen durften die Fahrt danach nicht weiter fortsetzen und mussten erst die Mängel beheben lassen, erklärt die Polizeiinspektion Stade.

Herausragende Einzelfälle: Keine erforderliche Fahrerlaubnis

Traktor Kontrolle

Die Beamten berichten von einigen herausragenden Einzelfällen bei den Kontrollen:

In zwei Fällen wurden land- und forstwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt. Die polnischen Fahrzeugführer konnten lediglich die polnische Fahrerlaubnisklasse T vorlegen.

Diese nationale Fahrerlaubnisklasse wird in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Die Weiterfahrten wurden untersagt, so die Polizei.

Voraussetzungen der Zulassungsbefreiung missachtet

In zwei weiteren Fällen wurden die Voraussetzungen der Zulassungsbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Anhänger durch Überschreitung der 25 km/h beziehungsweise durch Fehlen des Geschwindigkeitsschildes missachtet. Die Anhänger fielen damit unter die Zulassungs- und Versicherungspflicht.

Gegen die Fahrzeugführer wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Überladungen oftmals bei Güllegespannen

Raupentraktor Transport

Insgesamt konnten sechs Überladungen durch Wägung von Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen festgestellt werden. Oftmals handelte es  sich um Traktoren mit Güllewagen. Die zulässigen Gewichte wurden um bis zu 14 Prozent überschritten. Viermal musste deswegen die Weiterfahrt untersagt werden.

Bei einem Großraum-/Schwertransport, beladen mit einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine auf Gleisketten, fehlte die  notwendige Erlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Ohne Erlaubnis oder Fahrtenschreiber unterwegs

Reifen eines Traktors

Drei Transporte, die als gewerblich einzustufen sind, wurden  ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz  durchgeführt. Zudem fehlten in zwei Traktoren die vorgeschriebenen  Fahrtenschreiber zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten. Die weitere Durchführung der gewerblichen Gütertransporte wurde untersagt.

Die Kontrolle führte zur Beanstandung einer Vielzahl von technischen Mängeln.

Insbesondere nicht funktionsfähige Beleuchtungen, beschädigte Reifen, mangelhafte Bremsanlagen oder Schwachpunkte an den Verbindungseinrichtungen konnten festgestellt und geahndet werden, berichtet die Polizeiinspektion Stade.

Verkehrssicherheit verbessern und Verkehrsunfälle verringern

Die Kontrollen der Fahrzeuge werde man auch in Zukunft in unregelmäßigen Abständen fortsetzen, erklären die Beamten abschließend.

Man wolle so die Verkehrssicherheit verbessern und die Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten oder sogar getöteten Verkehrsteilnehmern verringern.

Mit Material von Polizeiinspektion Stade

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