Den Entwurf für ein Umverteilungsprämiengesetz 2014 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Mit der Formulierungshilfe, die als Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen dient, soll der Beschluss der Agrarministerkonferenz vom November letzten Jahres umgesetzt werden, einen Teil der Direktzahlungsmittel in Deutschland umzuverteilen und einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten 46 Hektar eines Betriebes als durchschnittliche Flächenausstattung in Deutschland zu gewähren. Der Zuschlag soll bereits ab diesem Jahr gezahlt werden und für die ersten 30 Hektar eines Betriebes jeweils 50 Euro und für weitere 16 Hektar jeweils 30 Euro betragen. Damit werden nach Ministeriumsangaben 6,8 Prozent des nationalen Direktzahlungsvolumens auf die ersten Hektare umverteilt. Dies entspricht einem Betrag von 352 Millionen Euro.
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