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Politik national

Privilegierung: Bundesrat ohne Votum

am Dienstag, 25.09.2012 - 07:11 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die von der Bundesregierung angestrebte Neuregelung der Privilegierung für den Bau von Stallanlagen im Außenbereich hat die erste Hürde genommen.

Keiner der zahlreichen Änderungsanträge fand im Bundesrat eine Mehrheit. Während die unionsgeführten Länder auf eine Lockerung der vorgesehenen Regelungen zum Ausschluss großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen abzielten, wollte die rot-grüne Seite eine weitergehende Einschränkung der Privilegierung.
 
Wie bereits in Agrarausschuss der Länderkammer, gelang es jedoch keiner Seite, einen ihrer Anträge durchzubringen.

DBV reagiert enttäuscht

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte enttäuscht. Der Verband appellierte an den Bundestag, noch eine "sachgerechte Korrektur" der Neuregelung vorzunehmen. Bekanntlich will die Bundesregierung gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Privilegierung herausnehmen. Der DBV sieht darin eine unzulässige Vermischung von Bau- und Umweltrecht, indem das Baurecht ab bestimmten Stallgrößen eine umweltrechtliche Unzulässigkeit unterstelle. Dadurch würden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert. Der DBV befürchtet, dass damit die Entwicklungsperspektiven einer bäuerlich getragenen Landwirtschaft massiv eingeschränkt werden.

Maßnahmen zur Innenentwicklung vorrangig

Im Sinne des Bauernverbandes votierte der Bundesrat allerdings im Hinblick auf die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Stärkung der Innenentwicklung von Kommunen, um auf diese Weise landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich zu schonen. Gemäß dem Ländervotum sollen neue Bauleitpläne künftig vorrangig Maßnahmen zur Innenentwicklung vorsehen. Damit will der Bundesrat eine verbindlichere Formulierung als die Bundesregierung. Keinen Niederschlag in der Stellungnahme des Bundesates fand indes die Forderung des DBV, die Gemeinden zu einem Brachflächen- und Baulückenkataster zu verpflichten.

Möglichkeiten ausschöpfen

Laut Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" soll bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen begründet werden müssen - und zwar auf Basis der vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten. Auf diese Weise sollen die Gemeinden angehalten werden, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung auszuschöpfen, bevor Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.

Nutzungsänderungen im Außenbereich erleichtern

Weiterer Flächenschutz soll darüber hinaus bei den Naturschutzerwägungen innerhalb von Bebauungsplänen eingeführt werden. Die bereits bestehende Regelung im Bundesnaturschutzgesetz für den nicht verplanten Bereich wird laut Entwurf wirkungsgleich auf das Bebauungsplanverfahren übertragen. Damit sollen die Naturschutzstandards auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben und gleichzeitig der Flächenverbrauch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Schließlich will die Regierung die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich lockern. In begründeten Einzelfällen soll künftig im Zuge von Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neuerrichtung von Gebäuden zulässig sein.

Video "Stallbau: Die Bau-Gesetzbuch-Novelle im Fokus"

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