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Umwelt

Rapsbeizverbot: Rapool-Ring wirbt um Besonnenheit

am Montag, 12.08.2013 - 12:18 (Jetzt kommentieren)

Isernhagen - Das Verbot der Rapsbeizung darf nicht zur Konfrontation von Landwirten und Imkern führen. Schließlich liegt das Bienenwohl in beiderseitigem Interesse, mahnt der Rapool-Ring.

Für die Fortsetzung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Rapsanbauern und Imkern hat die Rapool-Ring GmbH geworben. Mit Blick auf die anstehende Rapsaussaat erklärte das Isernhagener Unternehmen vergangene Woche, das Bienenwohl liege nicht nur im Interesse der Imker, sondern auch der Rapsanbauer.
 
Landwirte und Imker agierten im Alltag Hand in Hand und verständnisvoll zum gegenseitigen Nutzen. Das Verbot der Rapsbeizung sowie unangemessene Vorwürfe an die Landwirte dürften daher nicht zu einer Konfrontation zwischen den Interessengruppen führen.
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Rapsanbau für Imker und Landwirte wichtig

Der Rapsanbau sei für die Bienen eine lebensnotwendige Nahrungs- und für die Imker die bedeutendste finanzielle Einkommensquelle. Bienenvölker sollten daher auch weiterhin an Rapsfeldern aufgestellt werden dürfen.
 
Die deutschen Rapszüchter setzen sich nach Angaben der Rapool-Ring GmbH seit den zyklischen Bienenausfällen im Mai 2008 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und erfolgreicher Maßnahmen der Qualitätssicherung konsequent für eine fast staubabriebfreie Rapssaatgutbeizung mit Neonikotinoiden ein. Seit Jahren würden zudem durch die Anbauberatung vorausschauende Bienenschutzhinweise bei der Anwendung von Beiz- und Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen.

Rapool bittet Imker um Unterstützung

Die Rapool-Ring GmbH betont in diesem Zusammenhang, die Rapssaatgutbeizung habe nach bisherigem Kenntnisstand bisher zu keinen direkten Bienenschäden geführt. Dies werde in Publikationen des Bieneninstitutes Celle (LAVES) sowie in der internationalen OPERA-Studie im Auftrage der EU-Kommission und in den Ergebnissen des Deutschen Bienenmonitorings bestätigt.
 
Nach Angaben des Unternehmens ist Winterraps bei der Aussaat im Herbst zudem nicht bienenattraktiv und daher wie die Zuckerrübe als ungefährlich zu bewerten. Die Wahrscheinlichkeit, relevante Beizwirkstoffreste acht bis neun Monate nach der Aussaat im Nektar und Pollen zu finden, gelte als äußerst gering. Die Saatgutbeizung beim Winterraps ermögliche dagegen einen zielgenauen Schutz der jungen Rapspflanze und berge gegenüber der Flächenspritzung einen Schutz von Nützlingen.
 
Vor diesem Hintergrund bittet das Unternehmen alle Imker um Unterstützung zur Wiederzulassung der Rapssaatgutbeizung.
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