Die Rapool-Ring GmbH betont in diesem Zusammenhang, die Rapssaatgutbeizung habe nach bisherigem Kenntnisstand bisher zu keinen direkten Bienenschäden geführt. Dies werde in Publikationen des Bieneninstitutes Celle (LAVES) sowie in der internationalen OPERA-Studie im Auftrage der EU-Kommission und in den Ergebnissen des Deutschen Bienenmonitorings bestätigt.
Nach Angaben des Unternehmens ist Winterraps bei der Aussaat im Herbst zudem nicht bienenattraktiv und daher wie die Zuckerrübe als ungefährlich zu bewerten. Die Wahrscheinlichkeit, relevante Beizwirkstoffreste acht bis neun Monate nach der Aussaat im Nektar und Pollen zu finden, gelte als äußerst gering. Die Saatgutbeizung beim Winterraps ermögliche dagegen einen zielgenauen Schutz der jungen Rapspflanze und berge gegenüber der Flächenspritzung einen Schutz von Nützlingen.
Vor diesem Hintergrund bittet das Unternehmen alle
Imker um Unterstützung zur Wiederzulassung der Rapssaatgutbeizung.
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