Die zuständigen Bundesministerien hatten sich bereits im letzten Jahr mit den Verbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) darauf verständigt, die geltende Eckpunkteregelung zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte unverändert für 2010 zu verlängern. Danach werden Betrieben in Regionen mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote im Rahmen einer sogenannten 90:10-Regelung von vornherein 90 Prozent der 2005 zugelassenen Saisonkräfte bewilligt.
Für die restlichen 10 Prozent erhält ein Betrieb dann eine Genehmigung, wenn trotz vielfältiger Bemühungen keine inländischen Arbeitssuchenden gewonnen werden konnten. In den übrigen Gebieten gilt weiter die dreistufige 80:10:10-Regelung, nach der den Betrieben zunächst lediglich 80 Prozent der Zulassungen von 2005 garantiert sind, weitere 10 Prozent erst nach einer Vorrangprüfung der Agentur für Arbeit bewilligt werden können. Wie bereits im letzten Jahr dürfen ausländische Saisonarbeiter und Erntehelfer auch 2010 sechs Monate in Deutschland bleiben. Der Zeitrum für die Beschäftigung von Saisonkräften ist für einen Betrieb auf acht Monate begrenzt. Diese Befristung gilt aber nicht für Betriebe des Obst-, Gemüse-, Wein-, Hopfen- und Tabakanbaus. Einige Anpassungen gibt es hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für selbständig Erwerbstätige aus Polen und Rumänien, die vorübergehend eine Saisontätigkeit in Deutschland aufnehmen.
Neuregelung für Selbständige
Aufgrund geänderter EU-Vorschriften unterliegt eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt und einer ähnlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat nachgeht, weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaates. Als Voraussetzung darf die voraussichtliche Dauer der Saisontätigkeit 24 Monate nicht überschreiten. Eine "ähnliche Tätigkeit" liegt dann vor, wenn sie im gleichen Sektor ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ein selbständig Erwerbstätiger in der polnischen Landwirtschaft vorübergehend auf einem Landwirtschafts- oder Gartenbaubetrieb in Deutschland arbeitet.
Nicht als "ähnliche Tätigkeit" zur Landwirtschaft und dem Gartenbau gilt hingegen die Forstwirtschaft. Damit unterliegen Selbständige in der polnischen Forstwirtschaft den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wenn sie als Erntehelfer in einem hiesigen Obstbaubetrieb arbeiten. Demgegenüber gelten die polnischen Rechtsvorschriften, wenn der Selbständige sich in Polen überwiegend mit Viehzucht beschäftigt und in Deutschland in der Obsternte tätig ist. Wie bislang sind deutsche Arbeitgeber verpflichtet, ihre polnischen Erntehelfer bei der polnischen Sozialversicherung (ZUS) anzumelden und Beiträge zur polnischen Sozialversicherung abzuführen. Eine Änderung steht bei den Formularen an. Die bisherigen Entsendebescheinigungen E 101 werden ab dem ersten Mai 2010 durch neue Bescheinigungen abgelöst. Größere Anpassungen sind dem Vernehmen nach jedoch nicht zu erwarten. Gleichzeitig gelten die alten Bescheinigungen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter.
Regierung will Maßnahmen für 2011 prüfen
Grundlegende Änderungen wird es 2011 geben, wenn die siebenjährige Übergangsfrist abläuft und für Beschäftigte aus den zum ersten Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Dies betrifft insbesondere Polen und Slowenien sowie Ungarn, die Slowakei und Tschechien. Im Fall der später beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien laufen die Übergangsregelungen hingegen voraussichtlich erst Ende 2013 aus.
Die Bundesregierung will eigenen Angaben zufolge Anfang kommenden Jahres prüfen, welche Auswirkungen die anstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Bedarf an Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft haben könnte und ob für die ersten vier Monate des Jahres flankierende Maßnahmen erforderlich werden könnten. Dazu sollen die berufsständischen Verbände ebenso wie die IG BAU einbezogen werden. Beim Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GlA) geht man davon aus, dass auch vor Herstellung der vollen Freizügigkeit ab dem ersten Mai 2011 der Bedarf an Saisonbeschäftigten gedeckt werden kann. Gegebenenfalls müssten dafür rechtzeitig notwendige Anpassungen vorgenommen werden, heißt es beim Verband.
Mehr Saisonbeschäftigte
Im Jahr 2009 waren deutlich mehr ausländische Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft beschäftigt worden als zuvor. Die Gesamtzahl der Vermittlungen von Erntehelfern lag bei rund 276.000 und damit knapp 10.000 über dem Jahr 2008. Einen deutlichen Zuwachs gab es vor allem bei den Saisonbeschäftigten aus Rumänien.
Die Rumänen bilden inzwischen die zweitstärkste Gruppe unter den ausländischen Saisonarbeitnehmern in der hiesigen Landwirtschaft nach den Polen, die mit rund 180.000 aber weiterhin deutlich an der Spitze rangierten. Allerdings hatte deren Zahl 2009 gegenüber dem Vorjahr spürbar abgenommen. In diesem Jahr ist die Anforderung von Saisonkräften bislang eher verhalten. Bis Mitte März waren gut 84.000 Arbeitserlaubnisse für Saisonbeschäftigte vergeben worden. Zum gleichen Vorjahreszeitpunkt waren es knapp 88.000. Beim GlA will man diese Zahlen nicht überbewerten. Möglicherweise spiele der lange Winter eine Rolle, dass die Betriebe noch etwas zurückhaltend seien. Bereits im April könne die Statistik ganz anders aussehen. (AgE)
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