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Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Tiergesundheitsgesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen vor. Mit der "Neukonzeption" des Gesetzes soll zum einen das Tierseuchenbekämpfungsrecht harmonisiert, zum anderen auf die "Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung" abgezielt werden.
In der Begründung heißt es weiter, dass durch den steten Anstieg des Handels mit Tieren die Bedeutung wirksamer Vorbeugung wächst. Zusätzlicher Aufwand sei durch das Gesetz für Nutztierhalter und Behörden zu erwarten. Allerdings bedürfe es dafür konkreter Bund- oder Länderverordnungen, um anfallende Kosten quantifizieren zu können. So werde das Gesetz zum Beispiel neue Informationspflichten für die Halter mit sich bringen und die Länder durch die Einführung eines Monitorings in die Pflicht nehmen.
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