Zu Geldstrafe verurteilt
Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Denn nach Meinung des Gerichts hatte dieser gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen und zwei Wirbeltiere ohne einen vernünftigen Grund getötet. Vorsätzlich sei das nicht geschehen, erklärte der Richter.
Jäger nicht informiert
Nach den Worten des Richters, hätte der Landwirt aber viel zu wenig getan, um den Tod der Rehkitze zu verhindern. Vor allem habe er den zuständigen Jäger nicht informiert, dass er mähen wird. So wurde das Feld zuvor auch nicht abgesucht. Vom Jagdaufseher wurde dem Landwirt allerdings bescheinigt, dass er sich in Sachen Schutz von Wildtieren in der Vergangenheit tadellos verhalten hätte – bis zu diesem Fall in 2019.
Inzwischen haben die Landwirte vor Ort über ein Dutzend elektronische „Kitz-Retter“ beschafft, die Wildtiere aus der Wiese verscheuchen sollen, wie es in der Verhandlung hieß.
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