Der Wolfsrüde mit der Kennung GW 924m wurde durch vermehrte Nutztierrisse in Schleswig-Holstein bekannt. Seit dem 29. März 2019 gilt eine unbefristete Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des „Problemwolfs“, meldet jagderleben.de.
Ein „kleiner Kreis“ ausgewählter Personen wurde damit betraut - bislang jedoch ohne Erfolg. Daher plant Umweltminister Jan Philipp Albrecht mehr Jäger bei der Erlegung des Rüdens einzubeziehen. „Mit dieser Maßnahme wollen wir die Maßnahmen zum Abschuss von GW 924m effizienter gestalten.“, heißt es in der Pressemitteilung.
Nur Jagdpächter sind ermächtigt
Nach Angaben des Pressesprechers des Umweltministeriums, Patrick Tieden, handle es sich bei der Forderung um eine Allgemeinverfügung. Demnach werden jetzt auch die Revierpächter aus den Kreisen Pinneberg und Steinburg zum Abschuss ermächtigt. Insgesamt handle es sich um rund 70 Reviere, welche meist von zwei oder drei Personen gepachtet wurden, so Patrick Tieden weiter.
Das steht in der Allgemeinverfügung
- Zum Abschuss ermächtig werden sollen die Jagdausübungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren innerhalb des Gebietes, in denen GW 924m bejagt werden darf. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden sogenannte Begehungsscheininhaber.
- Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet vorgenommen werden.
- Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.
- Im Falle eines Abschusses sind die zuständigen Behörden sofort darüber zu unterrichten und das getötete TIer ist an diese zu übergeben.
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