Nicht alle Beteiligten auf dem Zuckermarkt sind zufrieden mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, angesichts hoher Weltmarktpreise vorhandene, aber blockierte EU-Überschüsse für die Verwendung am Binnenmarkt freizugeben und damit die zuckerverarbeitende Industrie zu entlasten. Wie im August bekannt wurde, haben das britische Unternehmen Tate & Lyle und der portugiesische Hersteller Sidul Açúcares vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Die Unternehmen verarbeiten große Mengen von importiertem Rohrohrzucker anstelle von Rübenzucker.
Die angefochtene Verordnung erhöhe effektiv die Produktionsquoten für inländische Erzeuger, heißt es in der Klageschrift. Die Kommission sei dazu nicht befugt, sondern - im Rahmen der Zuckermarktreform - mit der Herabsetzung der Quoten beauftragt worden. Unternehmen, die EU-Zuckerrüben verarbeiteten, würden so gegenüber Raffinerien bevorzugt, die importierten Rohrohrzucker nutzten. Unter anderem sehen die beiden Unternehmen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt. Die Kommission habe wiederholt versichert, dass sie die Produktionsquoten nicht erhöhen und das Gleichgewicht zwischen den Beteiligten aufrechterhalten werde. Ferner wird der Behörde vorgeworfen, trotz wiederholter Warnungen vor Marktstörungen zunächst überhaupt nicht und später unangemessen gehandelt zu haben.
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