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Politik EU

Rückzug von Bodenschutzrichtlinie

am Donnerstag, 22.05.2014 - 10:47 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission streicht die Bodenschutzrichtlinie von der Liste der Gesetzesvorhaben. Es bestand kaum Aussicht, das Verfahren abzuschließen.

Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, zieht die EU-Kommission 53 Gesetzesvorhaben zurück. Auf der gestern veröffentlichten Liste befindet sich auch die Bodenschutzrichtlinie, über die nach langen Diskussionen zwischen den Regierungen und dem Europäischen Parlament keine Einigung erzielt werden konnte.
 
Es bestand kaum Aussicht, das Verfahren abzuschließen. Die Kommission hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die gesamte Gesetzgebung auf Effizienz und Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Das so genannte REFIT-Programm soll das EU-Recht einfacher und weniger aufwändig zu machen. Die Kommission reagiert damit auf den Vorwurf der Überregulierung.

Seit 2005 hat sie mehr als 5590 Rechtsakte aufgehoben und 660 Initiativen auf den Weg gebracht, um Rechtsvorschriften zu vereinfachen oder neu zu formulieren.
 
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Bodenschutz Aufgabe der Mitgliedsstaaten

Vor dem derzeitigen EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hatten schon mehrere EU-Ratspräsidentschaften das Thema nicht mehr auf die Tagesordnung genommen, weil keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten in Sicht war.
 
Potocnik hatte mit der Bedeutung von intakten Böden argumentiert, die nach seiner Ansicht zum Beispiel durch Erosion oder den Abbau von Humus gefährdet sind. Deutschland und andere Mitgliedsländer hielten dem entgegen, dass Boden im Gegensatz zu Luft oder Wasser nicht beweglich ist. Es sei deshalb Aufgabe von jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, sich um den Erhalt des Bodens zu kümmern.
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