Die Erzeuger erhalten dafür, dass sie bestimmte Erzeugnisse aus dem Markt nehmen, einen finanziellen Ausgleich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme geschaffen. Ab sofort können Anträge bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.
Für Mitglieder von Erzeugerorganisationen werden die Anträge von den jeweiligen Organisationen gestellt, andere Erzeuger wenden sich direkt an die zuständige Stelle, heißt es von Ministeriumsseite.
Lesen Sie hier, wo Sie Anträge für die EU-Beihilfen stellen können ...
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