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Wirtschaft

Russland-Embargo: Fortsetzung der Sonderzahlungen

am Dienstag, 20.01.2015 - 12:58 (Jetzt kommentieren)

Die vom russischen Import-Embargo betroffenen Obst- und Gemüsebauern erhalten noch bis Ende Juni 2015 finanzielle Unterstützung von der EU. Marktrücknahmen gelten nur für Äpfel und Birnen.

Die Europäische Union hat eine Fortsetzung der Sonderstützungsmaßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 15. Januar 2015 sind nun das Verfahren und die spezifischen Anforderungen in Deutschland geregelt. Diese Sonderunterstützungsmaßnahmen können wie bisher von Erzeugern und anerkannten Erzeugerorganisationen in Anspruch genommen werden. 
 
Mit dieser Fortführung der Sonderstützungsmaßnahmen können in Deutschland Marktrücknahmen nur bei Äpfeln und Birnen für eine Menge von insgesamt bis zu 3.450 Tonnen durchgeführt werden. Die aus dem Markt genommenen Produkte können wie bisher ausschließlich zur kostenlosen Verteilung an einen definierten Empfängerkreis - zum Beispiel Tafeln, Krankenhäuser und Altenheime - abgegeben werden. Die finanzielle Unterstützung für die Marktrücknahmen, einschließlich der kostenlosen Verteilung, wird auf der Basis von festgesetzten Pauschalen berechnet, also etwa für Sortier-, Verpackungs- sowie Transportkosten. 
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Anspruch bis 30. Juni 2015

Erzeuger und Erzeugerorganisationen können diese Sonderstützungsmaßnahmen bis spätestens 30. Juni 2015 in Anspruch nehmen. Die Sonderstützungsmaßnahmen können zu einem früheren Zeitpunkt enden, wenn in Deutschland die von der Europäischen Union für die Marktrücknahmen festgelegten Höchstmengen ausgeschöpft sind.

Die für die Beantragung der Sonderunterstützungsmaßnahmen notwendigen Formulare sowie weitergehende Informationen sind bei den zuständigen Regierungspräsidien erhältlich. 
 
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