Die Europäische Union hat eine Fortsetzung der Sonderstützungsmaßnahmen für den Sektor Obst und
Gemüse beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 15. Januar 2015 sind nun das Verfahren und die spezifischen Anforderungen in Deutschland geregelt. Diese Sonderunterstützungsmaßnahmen können wie bisher von Erzeugern und anerkannten Erzeugerorganisationen in Anspruch genommen werden.
Mit dieser Fortführung der Sonderstützungsmaßnahmen können in Deutschland Marktrücknahmen nur bei Äpfeln und Birnen für eine Menge von insgesamt bis zu 3.450 Tonnen durchgeführt werden. Die aus dem Markt genommenen Produkte können wie bisher ausschließlich zur kostenlosen Verteilung an einen definierten Empfängerkreis - zum Beispiel Tafeln, Krankenhäuser und Altenheime - abgegeben werden. Die finanzielle Unterstützung für die Marktrücknahmen, einschließlich der kostenlosen Verteilung, wird auf der Basis von festgesetzten Pauschalen berechnet, also etwa für Sortier-, Verpackungs- sowie Transportkosten.
- Minister betonen Interesse an deutsch-russischem Handel (19. Januar 2015) ...
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