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Politik national

Sachsen: Mehr regionale Freiheit bei der Geldvergabe

am Dienstag, 03.06.2014 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Dresden - Der Freistaat Sachsen hat den Entwurf seines Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) für die neue Förderperiode bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

"Mit dem eingereichten Entwurf stehen uns insgesamt 1,1 Milliarden Euro für die Förderung von Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes sowie für die Entwicklung unserer ländlichen Gebiete zur Verfügung", erklärte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer in Dresden. Er bezeichnete diesen Betrag als eine hervorragende Startposition in die neue Förderperiode.
 
Mit dem Programm wolle man die erfolgreiche Politik von 2007 bis 2013 fortsetzen, aber auch neue Aspekte aufgreifen. Für die am Leader-Konzept orientierte Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) sind nach Angaben des Ministers rund 455 Millionen Euro oder 41 Prozent der EPLR-Mittel vorgesehen.

Investitionen in die Landwirtschaft

In der neuen EU-Förderperiode sollen die einzelnen Regionen noch mehr Freiheiten erhalten. Konnten die Gebiete bisher aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit festgelegten Förderhöhen auswählen, so sollen sie künftig allein auf der Grundlage ihrer Strategie selbst entscheiden, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen. Weitere 338 Millionen Euro sind für flächenbezogene Maßnahmen der umweltgerechten Landbewirtschaftung eingeplant. "Wir fördern damit den Erhalt und die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft", so der Minister. Dabei gehe es unter anderem um den Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel oder um die Schaffung von Lebensräumen für Wildpflanzen und Vögel.

Bonus für tiergerechte Haltung

Für die Förderung von Investitionen in die Landwirtschaft hat Sachsen rund 202 Millionen Euro verplant. Ein Scherpunkt dabei sind Investitionen in die tiergerechte Haltung.
 
Landwirte, die beispielsweise in mehr Platz, besondere Bodenbeläge, mehr Einstreu oder Beschäftigungsgeräte für ihre Tiere investieren, sollen zusätzlich zur Basisförderung einen 15-prozentigen Bonus erhalten. Hinzu kommen neue Förderangebote, mit deren Hilfe Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis vermittelt oder umgekehrt Ideen aus der landwirtschaftlichen Praxis wissenschaftlich weiterentwickelt werden können.
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Förderung der Forstwirtschaft

Nach Angaben des sächsischen Agrarressorts haben sich die geplanten Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode fast verdoppelt. Etwa 52 Millionen Euro stehen für Artenschutz- und Biotopschutzprojekte sowie für Schulungen von Landwirten bereit. Für Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft, beispielsweise den nachhaltigen Waldumbau oder die Bodenschutzkalkung, sind 31 Millionen Euro veranschlagt. Neu ist die vorgesehene Förderung von Waldbrandüberwachungssystemen.
 
Die Kommission muss das Konzept des Freistaats in den nächsten Monaten bewerten. Kupfer hofft auf eine zügige Genehmigung.

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