Einem Mautkontrolleur des Bundesamtes für Güterverkehr fiel vergangene Woche auf einem Autobahn-Parkplatz an der Autobahn A4 in Hessen ein italienischer Sattelzug auf. Bereits während der Fahrt rieselten Weizenkörner aus dem Laderaum des Aufliegers auf die Fahrbahn.
Zusammen mit einer hinzugerufenen Streife der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld wurde der Sattelzug angehalten und kontrolliert.
26 Tonnen Weizen geladen
Bereits vor dem Öffnen der Hecktüren war eine beträchtliche Menge an Ladung auf den Parkplatz gefallen. Nach dem Öffnen der Türen konnten die Beamten hinter drei sich im Anhänger befindlichen Leerpaletten insgesamt 26 Tonnen Weizen feststellen. Mit Ketten und Gurten sowie einer Art Planenwanne wurde versucht, einen Verlust der Ladung aus dem Anhänger zu verhindern, was jedoch nicht gelang.
Durch einen ebenfalls hinzugerufenen Gutachter wurde der Sattelzug als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt wurde durch die Polizei ausdrücklich untersagt. Die ungeeignete Fahrzeugkombination sowie die vorgefundenen technischen Mängel führten zu dieser Entscheidung.
Fahrer des Sattelzugs erfreut über Kontrolle
Der Fahrer des Sattelzugs war jedoch nicht verärgert über die Kontrolle, sondern begrüßte ausdrücklich die Kontrolle und war offensichtlich sehr erfreut diese gefährliche Fahrt nicht weiter fortsetzen zu müssen. Nicht nur durch den Ladungsverlust, sondern auch durch die völlige Ungeeignetheit des Aufliegers zum Transport solcher Ladung, bestand für die übrigen Verkehrsteilnehmer, aber auch für den Fahrer des Sattelzugs eine große Gefahr.
Durch plötzliche starke Brems- und/oder Lenkmanöver kann es zu einer nicht kontrollierbaren Verlagerung des Schüttgutes kommen, was im schlimmsten Fall auch zum Umkippen des kompletten Fahrzeugs führen kann.
Gefährlichen Transporte: Umladung angeordnet
Die Beamten ordneten dem italienischen Spediteur eine komplette Umladung des Weizens in ein ordnungsgemäßes Fahrzeug an.
Außerdem wurde gegen den Spediteur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hier muss er mit einer Strafe im vierstelligen Euro-Bereich rechnen, welche ihn hoffentlich davon abhält, solche gefährlichen Transporte zu disponieren. Auch an den Verkäufer und Verlader wurde über den Vorfall entsprechend herangetreten, um auch diese von weiteren derartigen Verladungen abzuhalten.
Man könne froh sein, dass dieses Gespann aus dem Verkehr gezogen wurde, bevor ein Unglück passierte, erklärt das Polizeipräsidium Osthessen.
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