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Schärfere Regeln für Geschäfte mit Derivaten

am Dienstag, 05.02.2013 - 10:29 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Künftig gibt es schärfere Regeln für Derivategeschäfte außerhalb von Börsen. Kernelement ist die Einführung einer Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate. Der Bundesrat hat zugestimmt.

Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf bereits Mitte Dezember gebilligt hat, stimmte jetzt auch der Bundesrat zu. Der Name ist kompliziert: Es um das Ausführungsgesetz zur EU-Verordnung über "Over-The-Counter"-(OTC)-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, der sogenannten "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR).
 
Derivat ist ein übergeordneter Begriff für Termingeschäfte, also Geschäfte, bei denen Vertragsparteien den Kauf, Verkauf, Tausch oder alternativ Wertausgleich einer bestimmten Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren. Der Preis der Ware hängt von verschiedenen Bedingungen ab (bei Agrarderivaten beispielsweise Wetter, Ernteschätzungen, Nachfrage, etc.).

Auch Handel mit Agrarderivaten betroffen

Kernelemente der EU-Regelung sind die Einführung einer Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate. Diese gilt für finanzielle Gegenparteien, die in der Gemeinschaft beaufsichtigt werden. Nichtfinanzielle Gegenparteien werden von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in größerem Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen.
 
Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten.
 
Ferner schreibt die EU-Verordnung vor, dass Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister zu melden sind.
 
Geregelt werden zudem die Anforderungen für die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
 
Die neuen Bestimmungen gelten auch für den OTC-Handel mit Agrarderivaten.
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Bundesregierung will mehr Überblick über Marktaktivitäten

Zuständig für das Transaktionsregister ist auf EU-Ebene die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
 
Die Bundesregierung begründete das Ausführungsgesetz, mit dem auch die betreffenden Bußgeldtatbestände geschaffen werden, mit der Notwendigkeit, der staatlichen Finanzaufsicht einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu verschaffen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten.
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