Das Elterngeld nehme im Budget des Bundesfamilienministeriums mit 4,5 Milliarden Euro den weitaus größten Anteil ein, heißt es aus dem Finanzministerium. Gleichzeitig handele es sich um eine staatliche Leistung, bei der der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum habe.
In der derzeitigen Lage könne das Elterngeld nicht von den notwendigen Sparmaßnahmen ausgenommen werden. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung des SGB II (sog. Hartz IV) werde das Elterngeld zukünftig angerechnet. Denn die Leistungen der Grundsicherung seien die umfassenderen Fürsorgeleistungen und deckten den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Dabei werden auch die spezifischen Bedarfe von Familien berücksichtigt. Das Elterngeld müsse ebenso wie anderes Einkommen zukünftig zur Bedarfsdeckung verwendet werden, so Schäuble.
Nur ein Viertel von geringerer Lohnersatzrate betroffen
Bei vorher erwerbstätigen Beziehern von Elterngeld sei eine große Mehrheit nicht von den Kürzungen betroffen: Erst bei Einkommen über 1.200 Euro wird die Lohnersatzrate von 67 Prozent auf 65 Prozent moderat verringert. Dies sei bei etwa einem Viertel aller Elterngeldbezieher der Fall, die jedoch deutlich über dem durchschnittlichen Elterngeld von derzeit 687 Euro im Monat liegen.(dlz agrarmagazin)
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