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Entscheid

Schleswig-Holstein: Verhaltensauffälliger Wolf darf geschossen werden

Wolf im Zoo
am Donnerstag, 31.01.2019 - 13:39

Heute hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein die Tötung des Problemwolfs "GW924m" genehmigt. Trotz Herdenschutzmaßnahmen riss des verhaltensauffällige Tier mehrfach Nutztiere.

Zum ersten Mal darf in Deutschland ein Wolf aufgrund von Nutztierschäden getötet werden. Wie jagderleben.de berichtet, hat das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein heute den Antrag zur Entnahme des Wolfs "GW924m", der als verhaltensauffällig gilt, genehmigt. Obwohl empfohlene Herdenschutzmaßnahmen eingehalten wurden, hat das Tier mehrfach Nutztiere gerissen.

Mindestens fünf Mal Herdenschutzzäune überwunden

Der Wolfsrüde "GW924m" hat in mindestens fünf, wahrscheinlich aber in acht Fällen wolfssichere Zäune überwunden und Nutztiere gerissen, schreibt jagderleben.de weiter. Ein genetischer Nachweis hat dies eindeutig bestätigt.

Es gilt als nicht praktikabel, Wölfe zu vergrämen, die Schutzmaßnahmen überwinden. Im konkreten Fall wird es auch nicht als Alternative betrachtet, den Problemwolf einzufangen und in Gefangenschaft zu halten. So wird eine Gruppe ausgewiesener Fachleute gemeinsam mit dem Landesjagdverband beauftragt, den Wolf zu erlegen.

Mit Material von jagderleben.de

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