Die Schweiz und die EU sind sich einig, dass das Agrarabkommen den aktuellen Anforderungen angepasst werden soll. So werden die technischen Vorbereitungen zur Abschaffung von Grenzkontrollen in den Bereichen Futtermittel und Pflanzengesundheit fortgeführt.
Im Bereich Saatgut soll ausserdem das Vermehrungsmaterial von Weinreben ins Agrarabkommen aufgenommen werden.
Beide Parteien bekräftigten zudem die angestrebte Zusammenarbeit bei Importregelungen für Bioprodukte aus Drittländern und die Anpassung des Abkommens im Weinbereich. Sowohl die EU als auch die Schweiz zeigten sich mit der bisherigen Anwendung des Abkommens zufrieden. (lid)
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