Das hat die Regierung in Bern beschlossen. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen, unter anderem für Lebensmittel. So dürfen Nahrungsmittel, die den Schweizer Produktvorschriften nicht entsprechen, aber in der EU oder einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr sind, ab dem 1. Juli zwar in der Eidgenossenschaft verkauft werden.
Für den Erstimport ist aber eine Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) notwendig. Die Genehmigung wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Kennzeichnung von Kaninchenfleisch, das mit in der Schweiz verbotenen Tierhaltungssystemen produziert wurde. Nach Schätzungen der Regierung in Bern wird die Handelsliberalisierung bei den EU-Importen zu jährlichen Einsparungen in Milliardenhöhe führen. Der schwache Euro wird Lieferungen in die Schweiz zusätzlich erleichtern. (dlz agrarmagazin, leh)
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