Insgesamt sieben Schafe waren der Verwechslung des 61-jährigen Jägers zum Opfer gefallen. Zu den vier direkt erlegten Tieren kamen drei verletzte Lämmer hinzu, die notgeschlachtet werden mussten.
Der Mann meinte an einem späten Dezemberabend, per Nachtsichtgerät eine Rotte Wildsauen in einem Waldstück entdeckt zu haben und legte ohne weitere Verifizierung auf die Tiere an. Mit fatalem Erfolg: Alle vier vermeintlichen Wildschweine, auf die der Jäger geschossen hatte, kamen zu Tode, weitere Tiere wurden teils schwer verletzt. Allerdings handelte es sich bei den vermeintlichen Wildschweinen in Wirklichkeit um eine Schafherde.
Nachdem der Schütze seinen Fehler erkannt hatte, meldete er sich noch in derselben Nacht bei der Polizei.
Kritik von Tierschützern und Jägern
Mit dem Besitzer der Schafe einigte sich der Jäger, der kurz danach seinen Jagdschein abgab, auf einen Schadenersatz. Dennoch musste sich die Staatsanwaltschaft Bischofszell mit dem Fall beschäftigen, weil Tierschützer den Mann angezeigt hatten.
Deutliche Kritik gab es allerdings auch aus Jägerkreisen. Ohne eindeutige "Ansprache" (also Identifizierung) dürfe auf keinen Fall auf ein Tier geschossen werden, erklärte der Präsident der Thurgauer Jagdgesellschaft, Bruno Ackermann, kurz nach dem Vorkommnis.
Der Jäger wurde nun zu einer Geldbuße, einer weiteren Geldstrafe mit zwei Jahren Probezeit (wird nur bei erneutem Fehlverhalten vollstreckt) und zum Tragen der Verfahrenskosten verurteilt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.