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Social Media richtig nutzen: acht Tipps für Landwirte

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am Donnerstag, 08.07.2021 - 10:48 (Jetzt kommentieren)

Egal ob mit dem Hofladen oder um Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben: Landwirte, die in den sozialen Medien aktiv sind, sollten gewisse Fallstricke kennen. Denn ein unüberlegt veröffentlichtes Bild oder ein ungeprüft weitergeteilter Inhalt können für viel Ärger sorgen.

1. Nur eigene Bilder teilen

Prinzipiell dürfen Sie nur Bildmaterial veröffentlichen, für das Sie die Rechte besitzen. Im besten Fall sind Sie der Urheber und haben das Bild oder Video selbst gemacht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie mit dem Urheber abklären, zu welchen Konditionen Sie das Material veröffentlichen dürfen. Vorsicht: Bilder von Bilddatenbanken dürfen Sie unter Umständen nicht in den sozialen Medien verbreiten.

2. Teilen von Inhalten

Inhalte in sozialen Medien dürfen Sie prinzipiell über die jeweiligen technischen Möglichkeiten weiterverbreiten. Es ist jedoch ohne Zustimmung nicht erlaubt, einen Screenshot eines Posts zu machen und ihn auf dem eigenen Profil hochzuladen. Sehen Sie aber auch bei teilbaren Beiträgen genau hin und vergewissern Sie sich, dass derjenige, dessen Post Sie teilen wollen, die notwendigen Rechte daran besitzt. Bereits das Teilen eines Links mit Vorschaubild kann das Urheberrecht verletzen.

3. Musik erst in App einbauen

Die GEMA rechnet alle ihr übertragenen Urheberrechte für die Musiknutzung direkt mit den Plattformbetreibern ab. Wer Musik direkt in der Instagram-App in die Story einbaut, muss nichts weiter tun. Anders sieht das aus, wenn Sie Bild und Ton bereits vor dem Hochladen auf die Social-Media-Plattform zusammenbringen. Hier gilt es, GEMA-freie Musik zu verwenden oder die zusätzlich erforderlichen Rechte einzuholen.

4. Partnerschaften hinterfragen

Immer öfter arbeiten Landwirte in den sozialen Medien mit Unternehmen zusammen und werben für deren Produkte. Das ist nicht verwerflich, dennoch sollten Sie Anfragen von Unternehmen kritisch hinterfragen: Ist das Unternehmen seriös? Passt das Produkt, dass ich bewerben soll, zu meinem Social-Media-Auftritt? Wie viel Werbung will ich auf meinem Profil eigentlich machen und wie soll das aussehen? Was sind meine Follower von mir gewöhnt?

5. Werbung richtig kennzeichnen

Wer für einen Post in den sozialen Medien eine Gegenleistung bekommt, muss diesen Post als Werbung kennzeichnen. In dem Fall muss zu Beginn eines Posts oder Videos immer das deutlich sichtbare Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ stehen. Wenn Sie Ihre eigenen Produkte bewerben, zum Beispiel als Direktvermarkter, müssen Sie dies nicht als Werbung kennzeichnen.

6. Gesponserte Produkte versteuern

Wenn Unternehmen Ihnen Produkte stellen, damit Sie diese in den sozialen Medien bewerben, müssen Sie dies als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben. Ab einem Wert von mehr als 10 Euro pro Artikel gelten die Sachzuwendungen als steuerlich relevante Betriebseinnahmen.

7. Als Influencer eventuell Gewerbe anmelden

Wer mit seinem Social-Media-Auftritt Gewinn erzielen möchte, muss einen Gewerbebetrieb dafür gründen. Generell gilt: Wer einer Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit nachgeht und dabei Geld verdient oder Sachgeschenke bewirbt und diese behalten darf, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus.

8. Rezensionen neutral aufbereiten

Posten Sie ohne Gegenleistung über ein Produkt, handelt es sich nicht um Werbung. Wichtig ist dabei, eine kritische Distanz zu den Produkten zu wahren und zum Beispiel Vor- und Nachteile neutral zu beschreiben. So können Sie glaubhaft darlegen, dass es sich bei dem Posting um eine unabhängige Meinung handelt.

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