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Wirtschaft

Sonderschutzzoll auf Mähdrescher

am Freitag, 04.01.2013 - 11:08 (Jetzt kommentieren)

Moskau - Die Einfuhr von Mähdreschern und deren Module in die Zollunionsländer Russland, Weißrussland und Kasachstan sollen durch einen Sonderschutzzoll erschwert werden.

Eurasische Wirtschaftskommission führt Sonderschutzzoll in die Länder Russland, Weißrussland, Kasachstan auf Mähdrescher ein. Das hat das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) am 25. Dezember 2012 beschlossen. Die ein Monat nach der offiziellen Bekanntgabe in Kraft tretende Abgabe von 27,5 Prozent wird voraussichtlich bis Anfang Juli gelten; dann soll eine entsprechende Antidumping-Untersuchung abgeschlossen sein und eine endgültige Schutzmaßnahme in Kraft treten.

Heimischer Markt soll vor Umsatzrückgängen geschützt werden

Wie EWK-Handelsminister Andrej  Slepnoiw gegenüber der Moskauer Regierungszeitung "Rossijskaja Gazeta" berichtete, ist die Einfuhr von Mähdreschern in die Zollunionsländer im ersten Halbjahr 2012 gemessen an der Stückzahl um 92 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das habe zu einem Rückgang der Verkäufe und des Anteils heimischer Maschinen am gemeinsamen Markt und zu starken Umsatzrückgängen der Hersteller in der Zollunion geführt. Die Sonderabgabe werde zusätzlich zum Regeleinfuhrzoll erhoben, erläuterte der Minister.

Fünf Prozent Regelzollsatz auf alte Maschinen

Während neue Maschinen aus Drittländern zollfrei eingeführt werden dürfen, beträgt der Regelzollsatz auf mehr als drei Jahre alte Mähdrescher fünf Prozent. Die Marktuntersuchung war im Sommer 2012 auf Antrag von Rostselmasch und der Krasnojarsker Mähdrescherwerke, unterstützt durch die weißrussischen Unternehmen Gomselmasch und Lidagroprommasch, in Auftrag gegeben worden. Der Anteil der beiden russischen Firmen an der gesamten Mähdrescherproduktion in der Zollunion belief sich im Mittel der Jahre 2009 bis 2011 nach EWK-Angaben auf knapp die Hälfte, die aller vier Hersteller auf 96 Prozent.

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