Es ist wieder soweit: Die Sozialwahl steht an. Dabei können die versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte ihre ehrenamtlichen Vertreter für eine Vertreterversammlung ihres Standes wählen. Obwohl die Sozialwahl nach Europawahl und Bundestagswahl mit heuer 52 Millionen Wahlberechtigten eine große Sache ist, nehmen viele sie eher stiefmütterlich wahr. Zu Unrecht.
Undnatürlich sollten auch Landwirte wählen gehen, es geht um ihr Geld und ihren Einfluss. Zentral für sie die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Dieser Tage werden die Stimmzettel verschickt. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis zum 31. Mai 2023 beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein muss.
Sozialwahl wichtig für Stimme der Landwirtschaft in Sozialfragen
Jede Stimme mehrt den Einfluss aus der Landwirtschaft beziehungsweise der SVLFG. Die SVLFG ist sozusagen die erste Adresse für alle, die in Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau arbeiten. Sie ist deren Träger für Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Theoretisch umfasst sie 1,5 Millionen Wahlberechtigte. Wer gewählt wird, darf in den Gremien der Selbstverwaltung der Sozialversicherung mitgestalten.
Für die SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreter für die Vertreterversammlung.
Folgende Gruppierungen stehen in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zur Wahl:
- Bayerischer Bauernverband
- Waldbesitzerverbände
- Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg
- Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023
- Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)
- Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer
- Jäger
Bei den Angestellten sind es dei Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-
Umwelt (IG BAU) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Und bei den Arbeitgebern der Gesamtverband der deutschen Land-
und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA e.V.).
Mehr Geld für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Eine hohen Quote an Teilnehmern trägt zum Erhalt der SVLFG bei, das wiederum fließt in die Festsetzung gerechter Beiträge für alle Versicherten. Und schließlich geht es um die Ausgestaltung beziehungsweise Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Die Versorgung der Landwirte unterscheidet sich von anderen Berufsgruppen. So gilt als Bemessungsgrundlage nicht das Einkommen, sondern die Fläche der Betriebe. Sie beruht also auf den Hektar, wie bei der Grundsteuer. Die gewählten Vertreter werden aber über den Beitragsmaßstab entscheiden. Wer dabei entlastet wird und wer höhere Belastungen hat, klärt sich dann.
Doch damit nicht genug: Zu klären haben die gewählten Vertreter auch, wie sich die Regeln zur Betriebs- und Haushaltshilfe anpassen lassen. Auch Änderungen in den Unfallverhütungsvorschriften stehen auf dem Zettel und der Ausbau von Präventionsprogrammen und Gesundheitsangeboten.
Hohe Wahlbeteiligung im Jahr 2017
Die Wahl findet alle sechs Jahre statt. Über alles gab bei der letzten Sozialwahl 2017 es da eine Wahlbeteiligung von 30,6 Prozent. Bei der SVLFG sah es besser aus. Die Wahlbeteiligung lag in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte bei 67,6 Prozent. In den Gruppen der Arbeitgeber und versicherten Arbeitnehmer gab es jeweils nur eine Liste. Daher wurde in diesen beiden Gruppen 2017 nicht gewählt.
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