Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag dazu auf, die Düngeverordnung zu verschärfen. Ziel ist es, dass der Eintrag von Stickstoffüberschüssen auf 50 Kilogramm pro Hektar und Jahr begrenzt, die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Stickstoffbilanz einbezogen und eine standort- angepasste Düngung definiert wird. Des Weiteren sollen Beratungsprogramme intensiviert werden, um den Stand der Technik schneller in die Praxis umzusetzen.
In diesem Zusammnehang stellt der Bundestag fest, dass die Stickstoffüberschüsse schnell gesenkt werden müssten. Heute würden die Stickstoffeinträge der letzten zehn bis 15 Jahre gemessen. Die Grundwasserbelastung sei besorgniserregend.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf:
1. die Düngeverordnung zu verschärfen und dabei insbesondere festzulegen, dass
- die Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha und Jahr begrenzt werden;
- die Stickstoffbilanz anhand einer Hoftorbilanz vorgenommen wird;
- die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Stickstoffbilanz eingeht und dabei pflanzliche Anteile in Gärrückständen auf die maximale Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdüngern erfolgt;
- Betriebe, die eine Ausnahmegenehmigung für die Aufbringung von Stickstoff auf Grünland und Feldgras in Anspruch nehmen, einem Monitoring unterworfen werden;
- Zielgenaue, bedarfsgerechte und standortangepasste Düngung definiert wird;
2. Schulungs- und Beratungsprogramme zu intensivieren, um den Stand der Technik schneller in die Praxis umzusetzen und das betriebliche Nährstoffmanagement zu optimieren und Düngeverluste zu begrenzen;
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.