
Stallmist maximal sechs Monate zwischenlagern
- bedarfsgerecht auf der Fläche der Lagerung und
- auf Flächen in unmittelbarer Nähe zur Zwischenlagerstätte aufgebracht werden soll.
Seit Ende September gelten in Niedersachsen neue Regeln für die Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot. Auf landwirtschaftlichen Flächen können sie maximal sechs Monate zwischengelagert werden.
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