Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen diese Stellungnahme der Länderkammer. Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber erwarten, dass der Gesetzgeber den Vorschlag des Bundesrates umsetzt. Die schnellste Möglichkeit hierzu besteht im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das derzeit im Bundestag beraten wird.
Schließlich würde durch Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte nicht zuletzt auch der Koalitionsvereinbarung Geltung verschafft, in der angekündigt wurde, die Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auch im Interesse der Sonderkulturbetriebe zu vereinfachen. Hintergrund ist, dass die Einkommensteuer für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte bislang auch bei eingetragenen Werbungskosten mit der abgeführten Lohnsteuer abgegolten war. Diese Regelung hatte sich für alle Beteiligten bewährt, war einfach und praktikabel.
Wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau
Durch Berücksichtigung der Werbungskosten konnten landwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Saisonkräften wettbewerbsfähige Gehälter zahlen und gute Kräfte halten. Dennoch wurde vorangegangenes Jahr durch eine Gesetzesänderung festgelegt, dass eingetragene Werbungskosten bei Saisonarbeitskräften die zusätzliche Abgabe einer Steuererklärung erfordern. Bis Juni 2010 müssten demnach über 200.000 Saisonarbeitskräften erstmals nachträglich ihre Steuererklärung abgeben. Die meist aus Polen oder Rumänien kommenden Saisonarbeiter haben jedoch große Schwierigkeiten, Steuererklärungen mit den entsprechend den deutschen Vorschriften umzurechnenden Einkünfte aus dem Heimatland, selbst auszufüllen.
Schnelle Umsetzung gefordert
Wenn landwirtschaftliche Arbeitgeber die für die Steuererklärung anfallenden Kosten übernehmen würden, um ihre Saisonarbeiter zu halten, würden insgesamt Bürokratiekosten von 20 bis 30 Millionen Euro anfallen. Zusätzlich entstünden Kosten bei der Finanzverwaltung, da die Erklärungen bearbeitet und geprüft werden müssten, um am Ende festzustellen, dass keine Steuerzahllast gegeben ist. Die Regelung stellt damit ein Paradebeispiel unnötiger Bürokratie dar. DBV und GLFA haben sich deshalb frühzeitig und mehrfach an das Bundesfinanzministerium gewandt und dargelegt, dass die Kosten der Steuerfestsetzung bei Saisonarbeitskräften in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag, - der regelmäßig 0,- Euro beträgt - stehen und damit bei Verzicht auf die zusätzliche Erklärung keinerlei Steuerausfälle zu befürchten sind. (pd)
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