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Dorf und Familie

Strafanzeige gegen Landwirt: Behörde widerspricht PETA

am Freitag, 12.06.2015 - 16:13 (Jetzt kommentieren)

PETA stellt Strafanzeige gegen einen Rinderhalter, weil er seinem Tier andauernde Schmerzen zugefügt haben soll. Das zuständige Veterinäramt äußert sich auf Anfrage von agrarheute.com zu dem Fall.

Die Tierrechtsorganisation PETA zeigt  bei der Staatsanwaltschaft Köln einen Rinderhalter an. Die Organisation begündet das mit einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
 
PETA wirft dem Landwirt "Rohheit" und  "unterlassene Hilfe" vor. Auch die anderen Kühe des Mannes sollen sich der Tierschutzorganisation zufolge in keinem guten Zustand befinden. PETA fordert ein Tierhalteverbot gegen den Halter.

Bildmaterial mit vernachlässigter Kuh

Ende Mai erhielt PETA Bilder einer Kuh, die sich dem Augenschein zufolge in einem schlechten Gesundheitszustand befand. Das Tier stammt aus einem Milchproduktionsbetrieb in Wermelskirchen. Laut einem Informanten sei die Kuh über mindestens zwei Wochen in einem schlechten Zustand gehalten worden - obwohl die Tierschutzbehörde mehrfach über den Zustand der Kuh informiert worden sei, berichtet PETA. Erst am Abend des 12. Mai habe ein Tierarzt das Tier eingeschläfert.

Veterinäramt bekommt anonymen Anruf

Zu dem Fall äußert sich auf Anfrage von agrarheute.com das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Pressesprecher Alexander Schiele zufolge bekam das Veterinäramt am 12. Mai abends einen anonymen Anruf. Dabei wurden sie informiert, dass auf dem betreffenden Hof "etwas mit einer Kuh nicht stimmt".
 
Eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes habe sich daraufhin sofort mit dem Rinderhaltungsbetrieb in Verbindung gesetzt. Dabei erhielt sie die Auskunft, dass eine Kuh noch am Abend eingeschläfert werden soll, berichtet Schiele. Um diese Information zu prüfen, habe sich die Mitarbeiterin zudem mit dem Tierarzt in Verbindung gesetzt. Der Arzt habe bestätigt, dass das Tier eingeschläfert wird.
 
Schiele zufolge war das Tier krank gewesen. Konkret litt es unter einer "wässrigen Durchfallerkrankung".

Anonyme Anzeige gegen den Betrieb

Am 18. Mai habe das Veterinäramt eine anonyme Anzeige gegen den Betrieb erreicht. Das Veterinäramt, so Schiele, habe deswegen am Folgetag sowohl den Stall, als auch den Gesundheitszustand der Tiere geprüft. 
 
"Diese Untersuchungen gaben keinen Anlass, ein Tierhaltungsverbot auszusprechen", so  Pressesprecher Schiele. Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises sagt von sich selbst, "schnell und kompetent" reagiert zu haben.
 
Die Aussage von PETA, dass die Veterinärbehörde schon vor dem 12. Mai von dem Fall der Kuh informiert wurden, sei schlichtweg falsch.
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