Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich der Einschätzung des Europaparlamentes an und betonte, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von
Honig und keine Zutat seien, weshalb eine Kennzeichnung nicht notwendig sei. Hinzu komme, dass der Pollengehalt von Honig so gering sei, dass er generell unter dem Grenzwert kennzeichnungspflichtiger Bestandteile liege.
Sogar der Grenzwert für Lebensmittel mit dem Ohne-
Gentechnik-Siegel, der bei 0,1 Prozent angesetzt sei, werde unterschritten. Zudem würde eine
Kennzeichnungspflicht zu einem "nicht mehr vertretbaren hohen bürokratischen Aufwand" für die deutschen Imker führen, gab die Union zu bedenken. Internationale Handelspartner hätten mögliche Kennzeichnungspflichten bereits in den zuständigen Ausschüssen der Welthandelsorganisation (WTO) als Handelshemmnis gerügt. Schließlich verwies die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass Honig mit Pollen von GVO ohne EU-Zulassung in den Mitgliedstaaten nicht verkauft werden dürfe. Für zugelassene GVO habe die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dagegen die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt.
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