Die Reform der 20 Jahre alten Vorschriften war im Juli schon einmal vom Bundestag verabschiedet worden. Da die Länder später im Bundesrat aber noch einige Details am ursprünglichen Entwurf geändert hatten, musste der neu gewählte Bundestag erneut über die Verordnung abstimmen.
Für neue Kachel- und Kaminöfen gelten künftig strengere Obergrenzen als für Öfen, die bereits in Betrieb sind. Diese müssen nur dann ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden, wenn sie mehr als 150 Milligramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, sind komplett von der Neuregelung ausgenommen. Neben Öfen müssen künftig auch Heizungsanlagen strengere Grenzwerte einhalten, wenn sie mit Holz befeuert werden.
Dafür sind allerdings lange Übergangsfristen vorgesehen, die frühestens im Jahr 2015 auslaufen. Schätzungen zufolge müssen bundesweit etwa 4,5 Millionen Öfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Nach Angaben des Umweltministeriums beschränken sich die entstehenden Kosten aber auf maximal 500 Euro. Gleichzeitig sieht die neue Verordnung eine finanzielle Entlastung für die 14 Millionen Besitzer von Öl- und Gasheizungen vor: Deren technische Überprüfung muss in Zukunft nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre durchgeführt werden. (pd)
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