In dem Beschluss wird der Bund aufgefordert, bei der - im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens - anstehenden Neubewertung des Wirkstoffes Studien zu berücksichtigen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt ergeben. Weiter bat die Umweltministerkonferenz (
UMK) den Bund um eine Darlegung von Rechtsgrundlagen, die geschaffen werden müssten, um den Einsatz von
Glyphosat einzuschränken, meldet das niedersächsische Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
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