Die Regulierung des Milchmarkts in der Europäischen Union könnte doch strenger ausfallen als von der EU-Kommission geplant. Laut einem vergangene Woche bekannt gewordenen Kompromissvorschlag, der in Kürze im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung kommen soll, werden Lieferverträge zwischen den Milcherzeugern und Privatmolkereien künftig verpflichtend.
Hingegen war laut früheren Plänen lediglich davon die Rede, den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, solche Verträge vorzuschreiben.
Verträge mit konkreten Angaben zum Milchpreis
Konkrete Vorgaben sollen die Verträge laut dem neuen Papier zum Milchpreis enthalten. Dieser soll entweder für mindestens ein Jahr festgelegt oder aber mit einer bestimmten Formel errechnet werden, die im jeweiligen Vertrag festzulegen ist.
Faktoren in dieser Formel können
- die Markt- und Mengenentwicklung sowie
- die Qualität und Zusammensetzung der Rohmilch sein.
Vorgaben zur Preisbeobachtung
Mit dem Milchpaket soll im EU-Recht erstmals die Schaffung von Milcherzeugerorganisationen geregelt werden. Laut den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese aber höchstens ein Drittel der nationalen Milchmenge und maximal 3,5 Prozent der EU-Gesamtproduktion bündeln dürfen.
In dem aktuellen Kompromissvorschlag für das Votum des Landwirtschaftsausschusses ist diese Schwelle für den maximalen Anteil einer Erzeugerorganisation an den nationalen Milchanlieferungen auf 40 Prozent angehoben.
Vorgesehen sind in dem Papier, über das in Kürze im Landwirtschaftsausschuss abgestimmt werden soll, auch detaillierte Vorgaben für die Preisbeobachtung an den Milchmärkten, die in der Hand der Behörden in den EU-Mitgliedstaaten liegt. So soll der Erstankäufer von Rohmilch auf Monatsbasis Angaben zu Preis und angekaufter Menge machen müssen. Ziel dieser Meldepflicht ist eine verbesserte Transparenz. Frühestens 45 Tage nach Eingang der Mengen- und Preisdaten sollen diese Informationen öffentlich gemacht werden dürfen.
Kompromisspapier trägt Handschrift südeuropäischer Länder
Gefördert werden sollen mit dem Milchpaket im übrigen Branchenorganisationen, die Erzeuger, Verarbeiter sowie Groß- und Einzelhandel umfassen. Zudem sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, für Produkte mit EU-Siegel, so die geschützte geographische Angabe (g.g.A.), die Angebotsmengen zu steuern. Hintergrund dürften recht liberale Vorschriften für g.g.A.-Produkte sein, für die auch Rohstoff aus anderen Regionen dienen kann. Diese Milchprodukte mit EU-Siegel stammen vor allem aus südlichen EU-Ländern. Zur Begründung für das mögliche Mengenmanagement bei solchen Produkten wird in dem Parlamentspapier das Ziel der Marktverbesserung und -stabilisierung angegeben.
Das nun von Agrarpolitikern im Parlament erarbeitete Kompromisspapier zum Milchpaket trägt letztendlich die Handschrift südeuropäischer Länder, wo eine stärkere Vertragspolitik schon üblich ist, beispielsweise in Frankreich. Dort befürwortet die Regierung - anders als in Deutschland - tendenziell eine stärkere Marktregulierung. Auch wenn sich im Europaparlament eine Mehrheit für den nun bekannt gewordenen Vorschlag finden sollte, dürften danach noch schwierige Verhandlungen mit dem Ministerrat anstehen.
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