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Politik national

Tierschutz und -gesundheit: Was sich 2014 ändert

am Freitag, 13.12.2013 - 11:31 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der neue Agrarminister steht noch nicht fest. In der Amtszeit der vormaligen Ministerin Ilse Aigner wurden einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die ab 2014 greifen. Hier ein Überblick.

In einer Mitteilung informiert das BMELV über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen bei Ernährung, Tierschutz und -gesundheit im nächsten Jahr:
 
Neue Lebensmittel-Kennzeichnung
Ab dem 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Weitere Infos hier.
 
Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren
Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es laut BMELV, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, zum Beispiel für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel. Weitere Infos hier.

Neues Tierschutzgesetz

Ab dem 1. August 2014 muss jeder, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt - wie zum Beispiel mit Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter müssen darüber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten. Weitere Infos hier. 
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Tierseuchen vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber laut BMELV verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So werde zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Neben den Amtsveterinären sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.
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Das neue Tiergesundheitsgesetz ermögliche über eine Verordnungsermächtigung die Durchführung eines Monitorings über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die regelmäßige Untersuchung repräsentativer Proben könnten Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Das vereinfache unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und für die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin verbracht werden sollen. Zudem wurde mit dem Tiergesundheitsseuchengesetz die Rolle des Friedrich-Loeffler-Instituts gestärkt. Weitere Infos hier

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