Anfang 2015 erließ Schleswig-Holstein die Möglichkeit des Klagerechts bei möglichen Verstößen gegen den Tierschutz für anerkannte Tierschutzorganisationen. Darunter fällt nun offiziell auch die Organisation PROVIEH. Als selbsternannter „Anwalt der Tiere“ kann PROVIEH nun unter anderem tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Bei Verdacht kann geklagt werden
"Die Verbandsklage eines anerkannten Tierschutzverbandes kann sicherstellen, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein der Verdacht auf Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen besteht. Beispielweise können Verbände gegen Bauvorhaben von industriellen Tierhaltungssystemen oder bei Verstößen gegen die Haltungsverordnungen klagen, sofern tierschutzrelevante Vorschriften verletzt werden", informiert PROVIEH auf seiner Seite.
Hier gilt das Verbandsklagerecht
Das Verbandsklagerecht wurde bisher in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland eingeführt. In weiteren Bundesländern wird die Einführung diskutiert. In Bayern wurde das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine im Dezember 2014 und erneut im März 2016 abgelehnt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.