Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg ist das Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingestellt worden. Eine Schuld des 48 Jahre alten Deutschen habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg am Freitag. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Das Verfahren werde daher nicht fortgeführt.
Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8000 Euro bezahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse (Az.: 25 Cs 570 Js 18987/14).
Erntehelfer stirbt an Hitzschlag
Dpa-Berichten zufolge habe der Landwirt den 32-Jährigen damals bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen, obwohl der Rumäne über gesundheitliche Probleme klagte. Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einen Anhänger laden müssen. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb.
Landwirt beteuerte Unschuld
Der Landwirt betonte, über die gesundheitlichen Probleme des Mannes nichts gewusst zu haben, da er auch kein Deutsch gesprochen habe. Bereits vor einem Jahr war es in dem Fall zum Prozess in Freiburg gekommen. Kurz nach Beginn war jedoch der Verteidiger des Angeklagten gestorben. Damals wies der Landwirt zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurück.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.