Vor etwa einer Woche war es am Bahnübergang in Axstedt im Landkreis Osterholz (Niedersachsen) zu einem tödlichen Zusammenprall gekommen. Ein Gülle-Gespann war wohl aufgrund eines technischen Defekts auf den Schienen liegen geblieben und wurde von einem Güterzug gerammt.
Dieser schleifte den Trecker mitsamt Güllefass etwa einen Kilometer weit mit. Der Fahrer des Traktors kam dabei ums Leben, der Lokführer erlitt leichte Verletzungen.
Bahnverkehr mehrere Tage behindert
Der Unfall hatte tagelange Auswirkungen auf den Bahnverkehr, da sich die Aufräumarbeiten schwieriger gestalteten, als zunächst angenommen. Die Gleise an der Unfallstelle waren durch die Kollision stark beschädigt worden. So wurde die Regionalexpress-Anbindung vorübergehend eingestellt und stattdessen Busse eingesetzt.
Wie ein Sprecher der Deutschen Bahn am Freitag dem NDR mitteilte, laufe der Zugverkehr mittlerweile aber wieder normal und ohne Einschränkungen.
Unfallursache weiter ungeklärt
Bei dem tödlichen Zusammenstoß am vergangenen Samstagmorgen starb ein 45-jähriger Landwirt. Dieser hatte laut Polizei- und Anwohnerangaben zuvor minutenlang versucht, seinen auf den Schienen liegen gebliebenen Traktor zu retten. Warum er jedoch trotz Warnungen und sich näherndem Zug nicht ausstieg, ist bisher unklar.
Notrufnummer wählen
Die Anwohner der Bahnstrecke machen sich nach diesem Vorfall Sorgen um die Sicherheit. Hätte man den tödlichen Ausgang durch entsprechende technische Maßnahmen verhindern können?
Wie der Weser Kurier berichtet, hätte es vielleicht ausgereicht, die Notrufnummer 110 zu wählen. "Ein rechtzeitiger Anruf hätte den Zug möglicherweise noch stoppen können", so Egbert Meyer Lovis, Pressesprecher der Deutschen Bahn.
Radarwellen zur Unfallvorbeugung?
Laut Weser Kurier gibt es aber auch einige Stimmen, die derartige Unfälle für vermeidbar halten. Experten plädieren dafür, entsprechende Technik wie Radarwellen auch an Halbschranken zu installieren. Diese würden Objekte auf den Gleisen erkennen und den Zug stoppen. Doch wie die Deutsche Bahn meint, sei dies nach rechtlichen Vorgaben nur an vollbeschrankten Bahnübergängen zugelassen.
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