Bereits im Mai 2014 hatte das Landgericht Bielefeld ein doppelte Stimmrecht für Clemens Tönnies aufgehoben. Clemens Tönnies legte dagegen Berufung ein. Das Oberlandesgericht Hamm hat diese jetzt zurückgewiesen, berichtet die ISN.
Clemens Tönnies verliert damit in den Obergesellschaften des Fleischkonzerns sein Doppel- oder Mehrstimmrecht. Er muss künftig im Kreis der Gesellschafter alle Entscheidungen einvernehmlich treffen.
Gericht findet keinen Beweis für die Vereinbarung des doppelten Stimmrechts
Wie die ISN berichtet, habe das Gericht nicht feststellen können, dass die Parteien ein derartiges, in den schriftlichen Verträgen nicht dokumentiertes, Stimmrecht zugunsten des beklagten Onkels vereinbart haben. Eine Revision beim Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Clemens Tönnies kann dagegen allerdings Beschwerde einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Machtkampf geht weiter: Der nächste Prozesstermin steht bereits
Nach Informationen der ISN steht bereits jetzt der nächste Prozesstermin. Im April soll es vor dem Landgericht Bielefeld um den Widerruf einer Schenkung gehen. 2009 habe Robert Tönnies seinem Onkel einen Gesellschafteranteil in Höhe von fünf Prozent zuteil werden lassen. Diese Schenkung will er jetzt wegen "groben Undanks" rückgängig machen.
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