Als sich ein landwirtschaftlicher Anhänger am Montagabend in Baden-Württemberg selbstständig machte, kam es zu einem tragischen Unglück. Ein 50-jähriger Mann ist vermutlich in der Zeit zwischen 18 und 20 Uhr auf einem Wiesengrundstück zwischen Blumberg-Riedöschingen und Kommingen im Schwarzwald-Baar-Kreis von dem Anhänger überrollt worden, wie das Polizeipräsidium Tuttlingen berichtet. Er zog sich tödliche Verletzungen zu.
Landwirt wollte zwei Traktoren umparken
Der Landwirt wollte laut Polizei an einer Feldscheune mit einem Ackerschlepper den Standort von zwei landwirtschaftlichen Anhängern verändern. Erst stellte er einen beladenen Anhänger entlang des Verbindungsweges ab.
Nach dem Abkuppeln wiederum verband er den Ackerschlepper mit einem anderen Anhänger und rangierte diesen rückwärts an die Feldscheune.
Anhänger gerät unkontrolliert ins Rollen
Hierbei bemerkte der Landwirt, dass sich der abgestellte und beladene Anhänger auf dem leicht abschüssigen Verbindungsweg mit der Deichsel voraus in Bewegung setzte, berichtet das Polizeipräsidium Tuttlingen. Der Hänger lenkte nach links und rollte eine ebenfalls abschüssige Wiese hinunter.
Der 50-Jährige verließ daraufhin wohl den mit laufendem Motor sowie noch mit dem anderen Hänger verbundenen Schlepper.
Wollte Feststellbremse betätigen, wird überrollt
Er rannte dem davonrollenden Anhänger hinterher und versuchte die an der Deichsel befindliche Feststellbremse zu betätigen. Hierbei geriet der 50-Jährige laut Polizeibericht unter den beladenen Hänger und wurde überrollt. Bei dem Unfall erlitt der Landwirt tödliche Verletzungen und verstarb noch vor Ort.
Ein benachbarter Kollege bemerkte später, dass der Schlepper mit eingeschalteten Lichtern an der Scheune stand.
Kollege fand den tödlich verletzten Landwirt
Nachdem sich nach einiger Zeit nichts änderte, schaute er nach und fand den tödlich verletzten Mann. Dieser lag etwa 20 Meter entfernt von dem weitergerollten Anhänger auf der Wiese. Die Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen, so die Polizei. Seelsorger kümmerten sich noch am Abend um die Angehörigen des Verstorbenen.
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